Der SBV anerkennt, dass Im Rahmen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vielen Menschen grosse Ungerechtigkeit und Leid widerfahren sei. Für geschehenes Unrecht an Verdingskindern habe er sich als Dachorganisation der Landwirtschaft und damit im Namen aller Bauernfamilien entschuldigt, schreibt er in einer Medienmitteilung.
Bauernfamilien seien zwar in verschiedenen Fällen Teil der menschlichen Tragödien gewesen. Aber der SBV hält fest, dass "weder er als Verein, noch andere bäuerliche Organisationen oder die Bauernfamilien selbst, jemals Kinder ihren leiblichen Eltern weggenommen haben." Im Gegensatz zu den Behörden von Gemeinden und Kantonen oder der Kirche hätten sie nie eine aktive Rolle bezüglich Zuweisungen innegehabt.
Der SBV ist sich bewusst, dass es Härtefälle gebe und dass die Forderung nach einem entsprechenden Fonds berechtigt sei. Es sei aber an jenen, "welche diese menschlichen Dramen ausgelöst haben, die entsprechende Verantwortung wahrzunehmen, die Fonds zu äufnen und eine Verteilung der Gelder an die Betroffenen sicherzustellen."
BauZ
Medienmitteilung im Wortlaut:
Verdingkinder: Die Verantwortlichen müssen entschädigen
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Die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen verlangen einen Fonds zur Unterstützung von Härtefällen. Der Schweizer Bauernverband unterstützt diese Forderung. Da aber weder er noch einzelne Bauernfamilien, Kinder ihren Eltern weggenommen und fremdplatziert haben, sieht er für die Äufnung, jene Stellen mit aktiver Verantwortung in der Pflicht.
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Im Rahmen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ist vielen Menschen grosse Ungerechtigkeit und Leid widerfahren. Könnte man die Vergangenheit ändern, würde man es hier sicher tun. Einige Verdingkinder, die in oft arme Bauernfamilien fremdplatziert wurden, mussten hart arbeiten oder waren gar Opfer von Misshandlungen. Für geschehenes Unrecht hat sich der Schweizer Bauernverband (SBV) als Dachorganisation der Landwirtschaft und damit im Namen aller Bauernfamilien entschuldigt.
Bauernfamilien waren in verschiedenen Fällen Teil der menschlichen Tragödien. Für den SBV ist es aber wichtig festzuhalten, dass weder er als Verein, noch andere bäuerliche Organisationen oder die Bauernfamilien selbst, jemals Kinder ihren leiblichen Eltern weggenommen haben. Im Gegensatz zu den Behörden von Gemeinden und Kantonen oder der Kirche haben sie aber nie eine aktive Rolle bezüglich Zuweisungen innegehabt. Sie hatten keinerlei Einfluss darauf, wer als Verdingkind fremdplatziert wurde. Da die Landwirtschaft schon immer sehr arbeitsintensiv und auf viele helfende Hände angewiesen war, waren die Bauern bereit, Verdingkinder bei sich aufzunehmen, um als Gegenleistung eine zusätzliche Hilfe auf dem Betrieb zu haben. Es waren aber bei weitem nicht nur die Bauernfamilien, die Verdingkinder als Arbeitskräfte aufnahmen. Wohlhabende Familien waren ebenso darunter, wie Gewerbebetriebe, und in Heimen gab es ebenso tragische Schicksale.
Es ist korrekt, dass einzelne Bauernfamilien von Verdingkindern wirtschaftlich profitiert haben können. Dies war aber auch bei den eigenen Kindern der Fall, die ebenfalls ohne Entgelt mitarbeiten mussten. Daraus lässt sich keine Solidarhaftung mit finanziellen Forderungen gegenüber allen Bauernfamilien oder dem SBV ableiten. Er ist sich aber durchaus bewusst, dass es Härtefälle gibt und dass die Forderung nach einem entsprechenden Fonds berechtigt ist. Es ist an jenen, welche diese menschlichen Dramen ausgelöst haben, die entsprechende Verantwortung wahrzunehmen, die Fonds zu äufnen und eine Verteilung der Gelder an die Betroffenen sicherzustellen. Der Einsatz von Mitteln aus den Lotteriefonds, die öffentlichen Geldern entsprechen, ist deshalb das richtige Vorgehen und wird vom SBV begrüsst. Er unterstützt auch die historische Aufarbeitung, die unentgeltliche Beratung und Unterstützung oder die vollständige Akten- und Dossiereinsicht.