Paul Wälchli: Wir sind mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sofern nicht einverstanden, als das Urteil uns überhaupt nicht objektiv scheint. Es wurde nicht konkret auf unser Anliegen eingegangen und es wurde kaum begründet, warum der Entscheid negativ ausfiel.
Weshalb sollten für Weihnachtsbäume Versorgungssicherheitsbeiträge bezahlt werden?
Es geht uns hierbei auch um die Gleichbehandlung mit anderen Spezialkulturen. Es wurde uns mitgeteilt, dass wir für den Anbau von Weihnachtsbäumen nur "weihnachtsbaumspezifische" Maschinen einsetzen würden und die Fläche auf der die Bäume angebaut werden, für die Nahrungsmittelproduktion verloren seien. Auch wurde uns vorgeworfen, wir würden nicht über das nötige Know-How verfügen, um zum Beispiel Getreide anzubauen.
"Dass die Fläche verloren ist, stimmt nicht"
Dass die Fläche verloren ist, stimmt nun wirklich nicht. Sobald man mit einem Forstmulcher die Weihnachtsbäume gerodet hat, eignet sich die Parzelle wieder für jede andere Kultur. Es ist uns bewusst, dass wir für die Pflanzung der Bäume eine andere Maschine benötigen als ein Kartoffelbauer. Dieser kann aber auch nicht Kartoffeln mit einer Sämaschine pflanzen, es ist immer eine angepasste Mechanisierung erforderlich. Die Bodenbearbeitung bis zum Schritt der Neubepflanzung ist aber mit jeder anderen Kultur zu vergleichen und erfordert die gleichen Maschinen und dasselbe Fachwissen. Ein Grossteil der Weihnachtsbaumproduzenten ist in erster Linie ohnehin Landwirt und betreibt den Weihnachtsbaumanbau als zusätzliches Standbein auf dem Betrieb.
Aber Weihnachtsbäume sind kein Nahrungsmittel?
Dass Weihnachtsbäume nicht Nahrungsmittel sind ist richtig, aber es werden auch Versorgungsicherheitsbeiträge für Tabak bezahlt, der sicher auch nicht in erster Linie ein Nahrungsmittel ist. Für den Rebbau trifft dies ebenfalls zu. Hier wird auch nur ein kleiner Teil gegessen, der Rest landet in der Flasche. In unsere Weihnachtsbaumplantage weiden von April bis November Shropshire-Schafe und bekämpfen so das Gras. Diese liefern dann mindestens Fleisch und Wolle. Hier ist eine Nahrungsmittelproduktion vorhanden, die nicht unterstützt wird.
Wie schätzen Sie Ihre Chancen ein?
Es ist sehr schwierig hier eine Prognose zu treffen, das wird auch vor unserer Anwältin so angesehen. Sie als Juristin ist der Meinung, dass wir mit unseren Argumenten gut dastehen. Wir hoffen natürlich auf einen Entscheid zu unseren Gunsten, sind aber auch auf das Gegenteil vorbereitet.
"Wir stehen mit unseren Argumenten gut da"
Sollte auch das Bundesgericht gegen Sie entscheiden, welche Konsequenzen hätte dies für Sie als Weihnachtsbaumproduzent?
Nach all den Mühen und der langen Verhandlung wäre ein solcher Entscheid sehr enttäuschend. Nicht nur für uns, sondern für jeden Weihnachtsbaumproduzenten in der Schweiz. Es würde zeigen, dass es eben doch nicht gefördert wird, wenn man sich als Landwirt eine Nische sucht, sondern man danach eher noch benachteiligt wird. Trotzdem würden wir den Anbau von Weihnachtsbäumen sicher nicht aufgeben, da wir nun schon vier Jahre ohne Direktzahlungen leben müssen. Es würde uns den Anbau jedoch vereinfachen, wenn wir wieder diese wieder erhalten würden.
lid / Jonas Ingold