Der Walliser Kantonstierarzt Eric Kirchmeier bestätigt die Abschussanordnung seitens des kantonalen Veterinäramtes gegenüber dem "Walliser Boten". Er betont aber gleichzeitig: "Der Abschuss der Ziegen im Laggintal war unter Berücksichtigung der Bedingungen die letzte Option", wie das Nachrichtenportal 1815.ch berichtet.
Ziegen wollten nicht ins Tal
Nachdem in den vergangenen Tagen sämtliche Massnahmen fehlschlugen, die fünf Tiere der Rasse Bündner Strahlenziegen ins Tal zurückzuholen, wurde der Abschuss mit Blick auf die widrigen Witterungsverhältnisse im Hochgebirge unumgänglich, heisst es in der Nachricht weiter.
Ziegenhalter zeigt sich herzlos
Sowohl das Veterinäramt als auch die Gemeinde Gondo und der Tierschutzverein Oberwallis hätten in den letzten zwei Wochen erfolglos versucht, den Bündner Ziegenbesitzer zu kontaktieren. "Ist ein Halter nicht in der Lage, seine Tiere nach der Sömmerung abzualpen", erklärt Kirchmeier die Kompetenzen, "werden diese schliesslich als sogenannte Findeltiere angesehen und fallen gemäss kantonalem Tierschutzgesetz in die Zuständigkeit der betroffenen Gemeinde." Er stellt weiter klar: "Für das Leid der zurückgelassenen Ziegen und deren Abschuss ist letztendlich niemand anderes verantwortlich als der Ziegenhalter."
Konsequenzen für Besitzer
Gegen den Geissenbesitzer würden seitens des Veterinäramtes Massnahmen ergriffen, so Eric Kirchmeier. Über die Konsequenzen, welche der fehlbare Halter zu erwarten hat, will sich der Kantonstierarzt im Hinblick auf das laufende Verfahren noch nicht im Detail äussern.
Derweil bedauert der Tierschutzverein Oberwallis die Ereignisse im Laggintal. "Dass die Ziegen trotz des betriebenen Aufwandes schlussendlich geschossen werden mussten, ist tragisch", sagt Vizepräsident Martin Meul gegenüber dem Walliser Boten.
asa