Die Diskussionen um die Gefährlichkeit von Glyphosat in der EU machte auch die Schweizer Politiker auf das Thema aufmerksam. Denn bis vor kurzem wurden in der Schweiz keine Kontrollen zu Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln durchgeführt.

Daher forderte der Nationalrat im Juni 2016 den Bundesrat auf, einen Bericht dazu zu verfassen. Der Bericht soll nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen "in einigen Wochen" publiziert werden. Man arbeite daran, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

In einem Informationsblattes des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) heisst es, der Gebrauch von Glyphosat sei in der Schweiz zwar erlaubt, doch nur "unter präzisen Bedingungen".

"Die Anwendung von Glyphosat kurz vor der Ernte, wie dies beispielsweise im Ausland u.a. zur Reifebeschleunigung in Getreide möglich ist, ist in der Schweiz nicht zugelassen", schreibt das BLW weiter. Laut der Stiftung für Konsumentenschutz werden in der Schweiz jährlich 300 Tonnen des Herbizids versprüht.

Gemäss BLW erfüllt Glyphosat alle Anforderungen, die für eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel in der Schweiz erfüllt sein müssten. Doch wird die EU sich dereinst für ein Glyphosat-Verbot aussprechen, würde die Schweiz "den genauen Sachverhalt" überprüfen müssen.

sda