Das Protokoll soll die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung eindämmen. Ziel ist es, dass weniger Schadstoffe wie Schwefel, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen sowie Ammoniak in die Luft gelangen. Diese Stoffe wirken sich schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme aus.
Angepasste Reduktionsziele
Das Protokoll wurde 1999 von 25 europäischen Staaten sowie den USA und Kanada verabschiedet. Die ersten Reduktionsziele bis 2010 hat die Schweiz erfüllt. Um auch den gesundheitlichen und ökologischen Zielen nachzukommen, wurden die Anforderungen des Protokolls 2012 dem Stand der Technik und der Wissenschaft angepasst.
"Das geänderte Protokoll enthält nationale Emissionsreduktions-Verpflichtungen, die ab 2020 gelten", sagte Kommissionssprecher Benoît Genecand (FDP/GE). Neben Schwefeldioxid, Stickoxiden, Ammoniak und flüchtigen organischen Verbindungen erfasse das Protokoll neu auch Feinstaub.
Keine zusätzlichen Auswirkungen
Für die Änderungen müssten keine Schweizer Gesetze angepasst werden, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Die Schweiz erfülle im materiellen Umweltrecht die Anforderungen bereits. Die Anpassung hält der Bundesrat trotzdem für wichtig, da die Schweiz von Emissionen anderer Länder direkt betroffen ist.
Laut Sommaruga hat die Genehmigung zudem keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft und auch keine neuen finanziellen oder personellen Folgen für Bund und Kantone.
Der Ständerat hat die Änderung bereits im November 2018 abgesegnet. Mit der Zustimmung des Nationalrats ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
sda