Für den Betrieb bzw. den Unterhalt von landwirtschaftlichen Biogasanlagen fallen Kosten an. Diesem Umstand trägt der Bundesrat nun Rechnung und hat mit seinem neuen Fördermodell die Möglichkeit eines Betriebskostenbeitrags geschaffen. Damit gibt es finanzielle Unterstützung pro eingespeiste Kilowattstunde, wobei der Betrag mit bis zu 29 Rp./kWh bei der ausschliesslichen Vergärung landwirtschaftlicher Biomasse am höchsten ausfällt. Die energetische Nutzung von Gülle, Mist und organischen Reststoffen wird demnach besonders gefördert.
Es fehlt die Investitionssicherheit
Diesen neuen Anreiz begrüsst Ökostrom Schweiz sehr, wie der Fachverband für landwirtschaftliches Biogas in einer Mitteilung schreibt. Man sieht in der Energiegewinnung aus Hofdünger enormes Potenzial, das bisher nur zu fünf Prozent genutzt werde.
Ökostrom Schweiz zeigt sich aber enttäuscht darüber, dass die Anliegen der Branche nur teilweise berücksichtigt worden seien. So hat der Bundesrat den Investitionsbeitrag lediglich auf 50 Prozent festgelegt, obwohl im Verordnungsentwurf noch von bis zu 60 Prozent die Rede gewesen sei. Damit fehle es in Zukunft an langfristiger Investitionssicherheit.
Der Ball liegt beim Parlament
«Hier wurde, nicht zuletzt angesichts der laufenden Debatte zur Energiesicherheit in der Schweiz, eine Chance verpasst», bedauert Ökostrom Schweiz. Kürzlich habe das Parlament die Motion Fässler «Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen» oppositionslos angenommen. Sie fordert eine Anpassung der Gesetzgebung mit dem Ziel, den Zubau landwirtschaftlicher Biomasseanlagen zu unterstützen.
Zurzeit arbeitet das Parlament am neuen Energiegesetz, das ab 2025 gelten soll. «Das Parlament hat es in der Hand, bezüglich Förderinstrumente nachzubessern», so der Appell des Fachverbands. Es müsse eine tragfähige Lösung her, um den Bestand und den Zubau landwirtschaftlicher Biogasanlagen zu garantieren und damit deren Beitrag in der Schweizer Klima- und Energiepolitik zu maximieren.