Dabei seien sie weitgehend den Empfehlungen einer Expertengruppe gefolgt. Am 20. Dezember 2018 haben das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Sachplanentwurf in die Anhörung und Mitwirkung geschickt, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrates.
18 Grundsätze bestimmt
Mit dem Sachplanentwurf könnten die besten landwirtschaftlichen Böden besser geschützt werden, insbesondere deren Umfang und Bodenqualität, heisst es weiter.
18 Grundsätze halten fest, wie FFF langfristig gesichert, FFF-Inventare geführt sowie überbaute FFF kompensiert werden sollten und wie das Monitoring erfolgen soll.
Der schweizweit zu sichernde Mindestumfang von 438 '460 Hektaren an FFF und die Aufteilung auf die Kantone gelten wie bisher. Damit solle die Ernährung der Bevölkerung in schweren Mangellagen gesichert werden. Die Kantone haben die Aufgabe, in erster Linie via Richtplanung ihre Anteile an FFF zu sichern.
pd