Art. 61 Abs. 2 der Verkehrsregelverordnung hält dazu folgendes fest: Auf landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern müssen Kinder bis zum vollendeten 7. Altersjahr von einem mehr als 14 Jahre alten Mitfahrenden beaufsichtigt werden oder auf einem sicheren Kindersitz mitfahren. Empfehlungen für das Mitführen von Kindern Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) gibt die…
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