-- NO IMAGE --p>Per 2018 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel -- NO IMAGE --a href="/media/110506530/weisungen-betreffend-der-massnahmen-zur-reduktion-der-risiken-bei-der-anwendung-von-pflanzenschutzmitteln.pdf" target="_blank" title="Weisungen betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.pdf">neue Weisungen gegen die Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln-- NO IMAGE --/a> in Kraft gesetzt. Diese gelten für Pflanzenschutzmittel, welche besonders schädlich für Wasserorganismen sind.-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Die aktuellen Vorschriften zur Reduktion der Abdrift werden damit ergänzt, um die Einträge in die Oberflächengewässer effizient zu reduzieren. -- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --h2>Punkte regulieren die Abschwemmung-- NO IMAGE --/h2>
-- NO IMAGE --p>Das entsprechende Risiko von Pflanzenschutzmitteln wird bei der Bewilligung beurteilt und auf der Etikette oder im Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis (Spe3-Auflagen) neu angegeben. Verlangen diese Auflagen das Ausführen einer nötigen Massnahme, müssen diese zwingend getroffen werden, um das Risiko einer Abschwemmung zu reduzieren. Unabhängig vom ÖLN gilt dies für alle Parzellen mit einer Neigung von mehr als 2 Prozent, die sich im Abstand von weniger als 100 m von Oberflächengewässern befinden.-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Dabei werden entsprechende Risikoreduktionsmassnahmen in 1, 2, 3 oder 4 Punkte eingeteilt (je höher die Punktzahl, desto mehr Massnahmen sind erforderlich). Auf der Etikette des Pflanzenschutzmittels könnte dies wie folgt aussehen: «SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen des BLW um (1, 2, 3 oder 4) Punkte reduziert werden.»-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --img src="/media/110506523/kasten-anwendungsvorschriften-abschwemmung.png?width=500&height=145.1292246520875" alt="" rel="288474" />-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --h2>Massnahmen kombinierbar-- NO IMAGE --/h2>
-- NO IMAGE --p>Der Landwirt kann aus verschiedenen Massnahmen die geeigneten auswählen. Mehrere Massnahmen können auch miteinander kombiniert werden, um die erforderliche Punktzahl zur Risikoreduktion zu erreichen. Allerdings müssen sie standortspezifisch gewählt werden, da nicht jede Massnahme für jeden Standort geeignet ist und die gleiche Wirkung zeigt.-- NO IMAGE --span class="Apple-converted-space"> -- NO IMAGE --/span>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --h2>Massnahmen zur Risikoreduktion-- NO IMAGE --/h2>
-- NO IMAGE --p>Folgende Massnahmen sind zur Risikoreduktion der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln möglich:-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --strong>Bodenbearbeitung-- NO IMAGE --/strong>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Um das Abschwemmen von Pflanzenschutzmitteln zu vermindern, ist die wichtigste Massnahme die Förderung eines möglichst vollständigen Versickerns des Niederschlagwassers in den Boden. Dies kann am besten durch eine geringe Bodenbearbeitungsintensität und eine grobe Saatbettbereitung erfolgen. Geeignete Massnahmen wären die Direktsaat (s. Bild), Streifenfrässaat/Streifensaat oder Mulchsaat, wie sie im Artikel 79 der Direktzahlungsverordnung definiert sind. Sie ergeben je 1 Punkt.-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --img style="width: 500px; height: 375px;" src="/media/110506528/direktsaat.jpg?width=500&height=375" alt="" rel="288501" />-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --em>(Bild BauZ) -- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --strong>Bewachsene Pufferstreifen-- NO IMAGE --/strong>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Ergänzend zur Bodenbearbeitung mindert das Einrichten von unbehandelten Pufferzonen das Risiko der Abschwemmung. Im ÖLN wird aktuell für alle Mittel eine unbehandelte Zone von 6 m Breite entlang von Gewässern gefordert. Die gesamte Breite des Pufferstreifens muss dabei begrünt sein, wenn zwischen Parzelle und Gewässer ein Weg liegt und es im Pufferstreifen unbegrünte Fahrspuren gibt.-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Je nach Gefährdungspotenzial eines Pflanzenschutzmittels muss nach neuer Weisung des BLW ein 6 m (1 Punkt), 10 m (2 Punkte) oder 20 m (3 Punkte) breiter bewachsener Pufferstreifen zwischen Parzelle und Gewässer angelegt werden, um das Abschwemmungsrisiko zu reduzieren. Dabei können mehrere begrünte Streifen kombiniert werden – z. B. die Kombination zweier begrünter Streifen, die von einem Weg unterbrochen werden. Um hier die maximale Punktzahl von 3 Punkten zu erhalten, muss die Breite dieser beiden Streifen zusammen 20 m betragen. -- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --img style="width: 500px; height: 332.089552238806px;" src="/media/110506594/bz-akt1-32-psm_pufferstreifen_journal-agri.jpg?width=500&height=332.089552238806" alt="" rel="288917" />-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --em>(Bild Journal Agri)-- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Für Pflanzenschutzmittel, bei denen auf der Etikette keine Risikominderungsmassnahmen bezüglich der Oberflächengewässer aufgeführt sind, ist ein Mindestabstand von 3 m gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung einzuhalten.-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --strong>Weitere Reduktionsmassnahmen:-- NO IMAGE --/strong>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Innerhalb der Parzelle:-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --ul>
-- NO IMAGE --li>Zum Zeitpunkt der Spritzung müssen Querdämme intakt sein, um bei Regenfällen das Wasser zurückzuhalten und Erosion zu vermeiden (1 Punkt).-- NO IMAGE --/li>
-- NO IMAGE --/ul>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --img style="width: 0px; height: 0px;" src="/media/110506597/querdaemme_m-martin-arvalis.jpg?width=0&height=0" alt="" rel="288931" />-- NO IMAGE --img style="width: 500px; height: 343.1752178121975px;" src="/media/110506597/querdaemme_m-martin-arvalis.jpg?width=500&height=343.1752178121975" alt="" rel="288931" />-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --em>(Bild M. Martin, Arvalis)-- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --ul>
-- NO IMAGE --li>Jede Fahrgasse muss zum Zeitpunkt der Behandlung auf der ganzen Gassenbreite begrünt sein und im Idealfall während der gesamten Fruchtfolge (1 Punkt).-- NO IMAGE --/li>
-- NO IMAGE --/ul>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --img style="width: 500px; height: 334.7107438016529px;" src="/media/110506529/begruente-fahrgasse.jpg?width=500&height=334.7107438016529" alt="" rel="288510" />-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --em>(Bild Urs Zihlmann, Agroscope)-- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --ul>
-- NO IMAGE --li>Streifen in der Parzelle müssen zum Zeitpunkt der Behandlung begrünt sein und im Idealfall während der gesamten Fruchtfolge bestehen bleiben, dort wo Abschwemmung entsteht (z. B. bei einer Vernässung oder an steilen Stellen); mind. 3 m breit und über der gesamten Länge oder Breite der Parzelle (1 Punkt).-- NO IMAGE --/li>
-- NO IMAGE --/ul>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --img style="width: 500px; height: 343.1752178121975px;" src="/media/110506598/begruennte-streifen-in-parzelle_m-martin-arvalis.tif?width=500&height=343.1752178121975" alt="" rel="288932" />-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --em>(Bild M. Martin, Arvalis)-- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --ul>
-- NO IMAGE --li>Gibt es Rinnen oder Erosion im Vorgewende, sollte das Vorgewende auf einer Breite von 3 bis 4 m begrünt werden (kann als Kultur eingetragen werden); die Kultur in der Richtung mit der geringeren Neigung bearbeiten (1 Punkt).-- NO IMAGE --/li>
-- NO IMAGE --/ul>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --img style="width: 500px; height: 375.05413598960587px;" src="/media/110506527/30qerstreifen-thomas-steiner.jpg?width=500&height=375.05413598960587" alt="" rel="288493" />-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --em>(Bild Thomas Steiner, Fachstelle Pflanzenschutz Bern)-- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Reduktion der behandelten Fläche:-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Einen weiteren Punkt gibt es, wenn die behandelte Fläche um mindestens 50 Prozent reduziert wird (z. B. mit Bandspritzung oder Teilflächenbehandlung). Die behandelte Fläche kann beispielsweise mittels Bandspritzung kombiniert mit mechanischer Unkrautbekämpfung reduziert werden. Auch die totale Aufwandmenge muss gegenüber der zugelassenen Aufwandmenge um mindestens 50 Prozent reduziert werden. -- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --h2>Überblick der Massnahmen -- NO IMAGE --/h2>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --img style="width: 500px; height: 350px;" src="/media/110506520/tabelle-abschwemmung-mit-punkten-reduzieren.png?width=500&height=350" alt="" rel="288466" />-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>Werden gleichzeitig mehrere Pflanzenschutzmittel in einer Tankmischung angewendet, so ist die höchste der geforderten Punktzahlen der enthaltenen Pflanzenschutzmittel zu erreichen. Produkte, deren Abschwemmrisiko trotz der Umsetzung von Massnahmen zu hoch bleibt, dürfen weiterhin eingesetzt werden - allerdings nur auf flachen Parzellen und auf Parzellen, die zudem weiter weg vom Gewässer liegen. -- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --h2>Landwirtschaftliche Produktion wird nicht eingeschränkt-- NO IMAGE --/h2>
-- NO IMAGE --p>Gemäss dem BLW können auf vielen Parzellen ohne grossen Zusatzaufwand 1 bis 2 Punkte erreicht werden. Bei Pflanzenschutzmitteln, die eine höhere Punktzahl verlangen, besteht häufig die Möglichkeit, ein alternatives Pflanzenschutzmittel einzusetzen, das weniger Punkte braucht. Damit liesse sich das Risiko für Gewässerorganismen stark reduzieren, ohne die landwirtschaftliche Produktion unnötig einzuschränken. Mit welchen zusätzlichen Kosten Landwirte rechnen müssen, sei laut BLW jedoch schwierig abzuschätzen.-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --strong>Die Agridea hat zum Thema ein -- NO IMAGE --a href="/media/110506531/merkblatt_reduktion-der-drift-und-abschwemmung-von-pflanzenschutzmitteln-im-acker-und-gemuesebau.pdf" target="_blank" title="Merkblatt_Reduktion der Drift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im Acker- und Gemüsebau.pdf">Merkblatt-- NO IMAGE --/a> veröffentlicht, welches einen Überblick zur Verringerung der Drift und Abschwemmung liefert.-- NO IMAGE --/strong>-- NO IMAGE --/p>
-- NO IMAGE --p>-- NO IMAGE --em>Katrin Erfurt-- NO IMAGE --/em>-- NO IMAGE --/p>