Mit der am Montag für die Schlussabstimmung verabschiedeten Vorlage wollen die Räte verhindern, dass der Anbau von Zuckerrüben, Mais oder Soja für die Treibstoffproduktion den Anbau von Nahrungsmittel verdrängt.
"Die Befürchtung, dass Nahrungsmittel in Tanks statt in hungrigen Bäuchen landen, ist berechtigt. Mit dieser Gesetzesvorlage haben wir eine gute Antwort auf diese Befürchtungen", sagte Laurent Favre (FDP/NE) namens der vorberatenden Kommission.
Nahrungssicherheit als Diskussionspunkt
Bei der Frage, wie das Ziel der Nahrungssicherheit erreicht werden soll, waren sich die Räte vorerst uneinig. Der Nationalrat wollte im Gesetz zunächst explizit festhalten, dass der Anbau der Rohstoffe nicht zu einer Verdrängung der Produktion für Nahrungsmitteln führen darf. Ständerat und Bundesrat hingegen bevorzugten eine abgeschwächte Formulierung und drangen damit durch.
Demnach kann der Bundesrat Steuererleichterungen streichen, wenn die Ernährungssicherheit in einem Land beeinträchtigt ist. Dabei soll er international anerkannte Standards berücksichtigen.
"Das Prinzip der Nahrungssicherheit ist mit dem neuen Gesetz ausreichend verankert", sagte Favre. Ein Alleingang der Schweiz ohne die Berücksichtigung internationaler Standards wäre nicht sinnvoll gewesen, sagte er. Und der Bundesrat erhalte zusätzlich schon erwähnten Kompetenz einen weiteren Handlungsspielraum.
Neu kann der Bundesrat die Einfuhr fraglicher Produkte verbieten, wenn diese in grossen Mengen importiert werden und internationale Standards verletzt werden. Dies soll auch dann der Fall sein, wenn für die Produkte gar keine Steuererleichterung beantragt wird.
Kein Anbau auf Schutzgebieten
In weiteren Punkten waren sich die Räte bereits einig. Pflanzen für die Treibstoffgewinnung dürfen nicht auf gerodeten Waldflächen oder in Schutzgebieten angepflanzt werden. Produzenten müssen künftig nachweisen, dass es im Anbauland nicht zur Vertreibung und Enteignung der lokalen Bevölkerung gekommen ist.
Nicht gelten sollen die neuen Bestimmungen für Treibstoffe aus Lebensmittelabfällen und aus Abfällen von Land- und Waldwirtschaft sowie Biogas. Für sie gelten die oben genannten Vorgaben ohnehin als erfüllt.
Kaum Auswirkungen
Die Auswirkungen der neuen Regelung sind gering. Denn erstens ist der Marktanteil von Biotreibstoffen in der Schweiz sehr bescheiden. Biodiesel macht zum Beispiel nur gerade rund 4 Promille des gesamten Dieselölabsatzes aus. Beim Benzin lag der Bioethanol-Anteil im Jahr 2012 bei 1, 2 Promille.
Zweitens sind derzeit in der Schweiz ausschliesslich Produzenten von der Mineralölsteuer befreit, die biogene Treibstoffe aus Abfällen und Produktionsrückständen herstellen. Laut der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) wurden in diesem Bereich seit 2008 rund 120 Gesuche bewilligt.
Von den anderen Produzenten, die beispielsweise Raps oder Zuckerrüben eigens zur Treibstoffgewinnung anpflanzen, profitiert bis anhin kein einziger von einer Steuererleichterung. Daran wird sich, mit den nun noch strengeren Kriterien, wohl kaum etwas ändern.
"Die wichtigste Eigenschaft dieses Gesetzes ist es, vorzubeugen, damit die Schweiz für den Import solcher Produkte uninteressant bleibt", sagte dazu Kommissionssprecher Beat Jans (SP/BS).
Steuererleichterung seit 2008
In der Schweiz können Biotreibstoffe seit Juli 2008 von der Mineralölsteuer befreit werden, wenn sie ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Die Hersteller müssen zum Beispiel nachweisen, dass vom Anbau bis zum Verbrauch mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgasemissionen erzeugt werden als bei fossilem Benzin.
sda