Das Leistungsniveau in der 2. Säule würde gemäss dem gemeinsamen Vorschlag der beiden Verbände beibehalten. Die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen könne dank differenzierteren Massnahmen, wie einer 10-Prozent-Erhöhung der AHV-Minimalrenten, verbessert werden. Mit dem Kompromissvorschlag wollen der SGV und der SBV eine Blockade zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat vermeiden.
Das Modell sieht als wesentlichste Kompensationsmassnahme bei einem gleichbleibenden versicherten Lohn höhere Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge vor. Bei der 1. Säule sollen die Minimalrenten um 10 Prozent angehoben werden. So können zusätzlich bis zu 300 Millionen Franken für die Verbesserung der Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen eingesetzt werden. Finanziert werden soll der gezielte Leistungsausbau bei der AHV über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.1 Prozent.
Mittel mit Fokus einsetzen
«Mit der neuen Lösung werden junge Versicherte und Menschen im Niedriglohnbereich nicht mit massiven Mehrkosten bei der Altersvorsorge 2020 belastet. Diese negative Konsequenz der im September vom Nationalrat verabschiedete Fassung kann vermieden werden», heisst es im gemeinsamen Communiqué. Der Kompromissvorschlag komme der Version des Ständerats entgegen, stellt aber sicher, dass die Mittel mit Fokus dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Das Modell sei ein «differenzierter und konsensfähiger Kompromiss zwischen den Vorschlägen der grossen und der kleinen Kammer». Auf einen teuren Leistungsausbau, der angesichts der gravierenden Finanzierungsprobleme der
Altersvorsorge fehl am Platz wäre, werde verzichtet. Gleichzeitig sei sichergestellt, dass mit verkraftbaren Mehrkosten eine weitgehende Kompensation erreicht wird. Der SGV und der SBV sehen ihr Modell als Weg, mit dem eine Blockade in der Altersreform 2020 verhindert werden könne.
pd/BauZ