Der junge Landwirt Daniel Muff fühlt sich von der Swisscom «verseckelt». Was ist passiert?

Auf Muffs Grundstück steht eine Mobilfunkantenne der Swisscom. Ursprünglich einigte sich Daniel Muffs Vater 2002 mit der Swisscom auf 2000 Franken Jahresmiete. Aber ein Nachbar erhielt offenbar von der Swisscom das Zehnfache, was Muff ungerecht dünkte.

«Taschengeld»

Muff nahm darauf Kontakt auf mit Daniel Gruber vom Ingenieur-Büro W-Com Wireless. Er hat nach eigenen Angaben bereits bei 750 Grundeigentümern die Interessen gegenüber den Antennenbetreibern vertreten. Gruber argumentierte laut einem Bericht der «Luzerner Zeitung, dass Telekommunikationsunternehmen die Landwirte öfters mit einem «Taschengeld» abspeisen. Man nutze die «Naivität» der Bauern aus.

In der Folge kündigte Muff den Mietvertrag per Ende Dezember 2016 fristgerecht. In den nachfolgenden Verhandlungen verlangte der Landwirt aufgrund der Beratung einen Betrag zwischen 12 000 bis 18 000 Franken Jahresmiete, die Swisscom wollte aber lediglich 6500 Franken zahlen. In den Gesprächen wurde man sich nicht einig.

Die Folge war der Abbruch der Verhandlungen von Seiten der Swisscom. Man sei «nicht bereit, über erprobte und ausgewogene Mietverträge (...) langwierige Verhandlungen zu führen» zitiert der Artikel das Kommunikationsunternehmen.  
Das hatte Auswirkungen für die Einwohner der Gemeinde Schlierbach LU. Sie erhielten von der Swisscom ein Schreiben, das erklärte, dass die Mobilfunktelefonie und die Nutzung mobiler Daten ab dem 3. Oktober nur noch eingeschränkt möglich sei.

Trotz intensiver Verhandlungen mit dem Grundstückbesitzer der Mobilfunkantenne sei es nicht möglich gewesen, mit diesem eine Mietvertragsverlängerung zu erzielen. Jetzt wird die Antenne auf Muffs Grundstück abgebrochen.

Es gibt Spielraum

Aktuell laufen sehr viele Mobilfunk-Mietverträge aus. «Wie Sie vielleicht aufgrund der mit dem Schweizer Bauernverband, dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmungen, der Swissgrid und der SBB verhandelten Entschädigungsansätze für Durchleitungsrechte etc. wissen, strebt Swisscom den Gleichbehandlungsgrundsatz an», erklärt das Unternehmen auf Anfrage.

«Swisscom betrachtet also den Markt zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlung in einem bestimmten Gebiet und offeriert einen entsprechenden, gebiets- und standortabhängigen, aktuellen und fairen Mietzins». In aller Regel könne sich Swisscom mit den Grundeigentümern einigen.

Dabei gibt es offenbar Verhandlungsspielraum, wenn auch beschränkt: Bei einer Vertragsverlängerung müsse man sich entweder mit dem Grundeigentümer einigen, oder eine neue Anlage planen, was aber mit Kosten verbunden sei, so die Swisscom.

Hans Rüssli