Tiergesundheitsdienste sind Selbsthilfeorganisationen, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere fördern wollen. Aktuell gibt es einen Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer, Schweine, Bienen und Rinder.
Einheitliche Subventionen
Die neue Verordnung ersetzt die bisherigen Verordnungen für die ersten drei Dienste und gilt auch für den Rindergesundheitsdienst, dessen finanzielle Unterstützung sich heute direkt aufs Gesetz stützt. Damit soll die Subventionierung vereinheitlicht werden, wie das EDI in einer Mitteilung schreibt.
Voraussetzung für die Unterstützung durch den Bund ist eine Subventionierung durch die Kantone. Eine kantonale Unterstützung ist damit neu auch für den Rindergesundheitsdienst vorgesehen. Neue Bundesfinanzhilfen würden keine geschaffen, heisst es im Bericht zur Vernehmlassung. Auch die Subventionspraxis erfahre keine wesentlichen Neuerungen.
Vernehmlassung bis 7 Juni
Die tierartspezifischen Einzelheiten regelt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in den Leistungsvereinbarungen mit jedem einzelnen Tiergesundheitsdienst. Die Vernehmlassung zur Verordnung dauert bis zum 7. Juni.
sda