Wie er am Donnerstag bekannt gab, ist er bereit, eine entsprechende Motion anzunehmen. Diese würde den Bundesrat verpflichten, die Tierschutzverordnung zu ändern. Der Erlass erlaubt heute das Schreddern lebender Küken. Dabei kommt es vor, dass die Tiere überleben - beispielsweise mit abgeschnittenen Füssen, wie die WBK zur Begründung des Vorstosses schreibt.
Geschreddert werden Tiere mit dem "falschen" Geschlecht
Es liege nahe, dass das Schreddern eines lebenden Tieres nicht im Einklang mit Artikel 1 des Tierschutzgesetzes stehe, hält die Kommission fest. Gemäss dem Artikel ist der Zweck des Gesetzes, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.
Geschreddert werden Küken mit dem "falschen" Geschlecht. Das ist - unabhängig vom Schreddern - umstritten. Die Kommission schreibt dazu, es sei fraglich, ob es ethisch akzeptabel sei, ein Küken einzig aus dem Grund zu töten, dass es ein Männchen aus einer Legehennenlinie ist.
Tiere als Produktionsgegenstände
Der Trend, Rassen nur fürs Eierlegen oder für die Fleischproduktion zu züchten, mache aus dem Tier einen simplen Produktionsgegenstand und führe zu Absurditäten wie dem Schreddern lebender männlicher Küken. Das sei dem Intellekt des Menschen nicht würdig.
Mit dem Vorstoss nahm die WBK eine Petition der Veganen Gesellschaft Schweiz auf. Die Petition "Küken sind kein Abfallprodukt" hat sie indes abgelehnt.
sda