Damit setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um. Dieses hatte eine entsprechende Motion von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) angenommen. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz dauert bis zum 30. Mai.

Heute sind die Ladenöffnungszeiten durch kantonales Recht geregelt. Das geplante neue Ladenöffnunsgzeiten-Gesetz soll nun einen Rahmen auf nationaler Ebene setzen. Unter der Woche sollen die Detailhändler ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr offen halten dürfen, am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr.

Die Kantone könnten längere Ladenöffnungszeiten erlauben, nicht aber ein strengeres Gesetz. Der Sonntag ist nicht betroffen, und die kantonalen Feiertage sind von der nationalen Regelung ausgenommen.

Veränderte Kundenbedürfnisse

Der Bundesrat hatte sich für Lombardis Motion ausgesprochen. Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen der Ladenöffnungszeiten könnten zu Verzerrungen des Wettbewerbs führen, schreibt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF).

Mit dem neuen Gesetz würden die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Schweiz und gegenüber den Grenzregionen teilweise angeglichen. Das geplante Gesetz trage zudem den veränderten Kundenbedürfnissen Rechnung.

Gewerkschaften dagegen

Gegen die Liberalisierung stellen sich die Gewerkschaften. Bei der Beratung der Motion im Parlament sprachen deren Vertreter von Zwängerei und wiesen darauf hin, dass sich das Stimmvolk verschiedentlich gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen habe.

Ja sagte das Stimmvolk allerdings im vergangenen Jahr zu neuen Regeln für Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen und auf Autobahnraststätten. Diese dürfen nun für den Verkauf sämtlicher Produkte aus ihrem Sortiment rund um die Uhr Personal beschäftigen. Die Gewerkschaften hatten die Lockerung mit dem Referendum bekämpft.

Beim Ladenöffnungszeiten-Gesetz könnte erneut das Stimmvolk das letzte Wort haben.

sda