Die Revision des Wasserbaugesetzes wurde vom Grossen Rat in der Januarsession 2014 behandelt. Der Rat trat auf die Vorlage ein, wies aber diverse Fragen zur genaueren Abklärung in die Kommission zurück. Diese habe sich nun unter Beizug von Fachleuten aus Landwirtschaft und Naturschutz erneut mit der Vorlage befasst. Die Frage, wie landwirtschaftliches Kulturland und insbesondere Fruchtfolgeflächen besser geschützt werden können, wurde nochmals intensiv diskutiert. Die Kommission schlägt nun vor, die Schonung von Fruchtfolgeflächen als Planungs- und Handlungsgrundsatz im Gesetz festzuschreiben, heisst es in der Mitteilung weiter.
Kantone sollen sich an den Kosten beteiligen
Dass der Kanton die Wasserbaupflicht an der Aare ab Räterichsboden übernimmt und für die wichtigsten Gewässer im Kanton gemeindeübergreifend Gewässerrichtpläne ausarbeiten wird, blieb auch in der zweiten Beratung durch die Kommission unbestritten. Klarstellen will die Kommission im Gesetz, dass der Kanton da, wo bereits eine überkommunale Richtplanung besteht, nicht nochmals zu planen anfängt. In der Frage, ob die Gemeinden sich an den Kosten der Richtplanung beteiligen sollen, schliesst sich die Kommission laut Mitteilung dem Vorschlag des Regierungsrates an: Angesichts der Vorteile, die ein Gewässerrichtplan bringe, erscheine die vorgesehene Beteiligen der Gemeinden im Umfang von 25 Prozent gerechtfertigt, so die Mitteilung des Grossen Rats weiter.
Die zweite Lesung ist für März 2014 vorgesehen. In Kraft gesetzt werden soll das revidierte Gesetz Anfang 2015.
BauZ/pd