Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» (besser bekannt unter dem Namen Hornkuh-Initiative)  will in der Bundesverfassung verankern, dass die Haltung von behornten Kühen und Ziegen finanziell unterstützt wird. Der Ständerat hat sich in der Herbstsession 2017 mit der Initiative befasst und empfiehlt sie wie der Bundesrat ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.

Als Einstieg in ihre Beratung hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) am Dienstag Vertreter des Initiativkomitees rund um «Biorebell» Armin Capaul angehört (BauernZeitung online berichtete). Diese präsentierten ihren Forderungskatalog für einen indirekten Gegenvorschlag, damit sie die Initiative zurückziehen würden. Statt den Hornfranken in der Verfassung will man nun eine Verdoppelung der RAUS-Beiträge für behornte Tiere. Kostenpunkt: 15-17 Mio Fr.

Kein konkreter Betrag

Mit dem Ziel, dem Initiativkomitee einen bedingten Rückzug zu ermöglichen, möchte die WAK-N der Hornkuh-Initiative einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesebene gegenüberstellen, wie sie nun am Mittwochmorgen bekannt gibt. Die Kommission stehe der Förderung von horntragenden Nutztieren positiv gegenüber und sei überzeugt, dass die Initiative in der Bevölkerung grosse Sympathien geniesst, heisst es in einer Mitteilung.

Aus ihrer Sicht sei es jedoch nicht stufengerecht, dieses Anliegen in der Bundesverfassung zu verankern. Nach der Diskussion verschiedener Varianten sprach sich die Kommission mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen indirekten Gegenentwurf aus, der bestimmte Eckwerte auf Gesetzesstufe festhält, jedoch keinen konkreten minimalen Hornbeitrag enthält. Die Höhe des Hornbeitrags soll nach Meinung der Kommission auf Verordnungsstufe festgelegt werden können (genauer Wortlaut des indirekten Gegenvorschlag im Kasten) .

Bevor die WAK-N mit der Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesvorlage beginnen kann, ist die Zustimmung der Schwesterkommission des Ständerats (WAK-S) erforderlich. Ihre Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative wird die WAK-N erst verabschieden, wenn sie den Gegenentwurf fertig beraten hat.

jw

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