Das Läuten von Kirchenglocken und das Bimmeln von Kuh-, Ziegen- oder Schafglocken ist auch nicht zeitlich eingeschränkt. Es ist generell von Ruhezeiten ausgenommen, wie aus der neuen Polizeiverordnung hervorgeht, die am Montagabend an der Gemeindeversammlung gutgeheissen wurde.

Kuhglocken sorgten schon für Streit und Gerichtsfälle

"Ich glaube, das ist eine absolute Premiere in der Schweiz", sagte Gemeindepräsident Andreas Sudler (parteilos) gegenüber dem "Zürcher Oberländer". Er habe keine andere Gemeinde gefunden, die eine ähnliche Bestimmung habe. Kuhglocken und Kirchengeläut sorgten schon in vielen Gemeinden für Streit und Gerichtsfälle.

sda