Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für ein Importverbot von Produkten wie Stopfleber und Froschschenkel erarbeiten.

Das Landwirtschaftsgesetz ermögliche es, den Import von Tierprodukten einzuschränken oder zu verbieten, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert würden, hielt Aebischer im Rat fest. Dennoch würden nach wie vor zahlreiche tierquälerisch erzeugte Produkte eingeführt.

Bedenken des Bundesrats

Bundesrat Alain Berset sagte, er verurteile "solche Praktiken". Ein generelles Importverbot würde der Problematik aber nicht gerecht. Beim Vollzug müsste festgestellt werden können, wie Produkte im Ausland hergestellt würden, was sich als schwierig bis unmöglich erweisen dürfte, argumentierte er. Der Aufwand wäre sehr hoch.

Ausserdem wäre aus Sicht des Bundesrates auch ein solches Verbot mit internationalem Recht wohl nicht vereinbar. Trotz dieser Bedenken verhalf die Ratslinke mit Unterstützung von zahlreichen Bauernvertretern dem Vorstoss zum Halbzeiterfolg.

Weiterer Vorstoss hängig

Noch hängig sind weitere Vorstösse zum Thema. So fordert eine Motion von Maya Graf (Grüne/BL), den Import von lebenden Hummern zu verbieten. Dies lehnt der Bundesrat ab. Er begründet das damit, dass ein solches wohl nicht mit dem bilateralen Veterinärabkommen mit der EU vereinbar wäre. Ausserdem würden aus handelsrechtlicher Sicht hohe Anforderungen an Importverbote gestellt.

Die Regierung hat im vergangenen Jahr aber eine Verordnungsänderung in die Wege geleitet, wonach Hummer, Langusten und Krabben künftig betäubt werden müssen, bevor sie im Kochtopf landen.

Bereits gutgeheissen hat das Parlament eine Forderung von Guillaume Barazzone. Der Genfer CVP-Nationalrat verlangte mit seiner Motion härtere Strafen gegen den illegalen Handel mit bedrohten Arten. Dieser soll neu als Verbrechen eingestuft werden.

sda