a) Mechanische Unkrautbekämpfung

Das Vorgehen gegen Unkraut ohne die Hilfe von Herbiziden ist zeitintensiv. Die mechanische maschinelle Unkrautbekämpfung kann ausserdem nur bei guten Bodenverhältnissen durchgeführt werden. Um den Anbau ohne oder nur mit wenigen Herbiziden zu unterstützen, wird er ab 2020 durch Direktzahlungen gefördert.

b) Spritztankreinigung

Nach dem Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln verbleiben immer Reste der Brühe im Tank oder in den Spritzenvorrichtungen. Seit 2017 werden durch Direktzahlungen Reinigungssysteme gefördert, welche auf dem Feld durchführbar sind, wo das Abwasser versickern kann, ohne in die Kanalisation zu gelangen. Es gibt aber noch immer Situationen, in denen die Geräte auf dem Hofplatz gewaschen werden müssen. Und auch da wird der Erwerb von Abwasserbehandlungssystemen finanziell gefördert, die das Wasser reinigen.

b) Abschwemmung

Wenn das Abschwemmungsrisiko von Erde und Wasser aus behandelten Flächen zu gross ist und Gewässerorganismen gefährdet sein können, muss ab 2018 der Pufferstreifen - also der Abstand zum Gewässer - verbreitert werden, so dass das Wasser möglichst vorher versickert und nicht in die Gewässer gelangen kann. Kann das Risiko dadurch nicht ausreichend gesenkt werden, müssen weitere Massnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel die Begrünung der Fahrgassen oder zwischen den Reihen.

lid