Bis zum 15. Januar 2020 können bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) die Rückerstattungsanträge für die Treibstoffsteuer eingereicht werden, informiert die EZV. Die Mineralölsteuer auf Treibstoffen (Benzin, Diesel) wird auf den Normverbrauch rückerstattet. Dabei handelt es sich um die Treibstoffmenge, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird.

Die EZV habe die Rückerstattungsanträge den bisherigen Bezügern der Rückerstattung direkt zugestellt. Wer das Formular bis Mitte Dezember 2019 nicht erhalten habe, könne es bei der EZV telefonisch oder per E-Mail verlangen, heisst es weiter.

Kontakt und nähere Informationen:

Eidgenössische Zollverwaltung
Sektion VOC, Automobilsteuer
Rückerstattungen
3003 Bern

Telefon: 058 462 65 47

E-Mail: ozd.var@ezv.admin.ch

asa