In der aktuellen Jahreszeit gibt es auf den Feldern einiges zu tun. Es wird geerntet, für die Saat vorbereitet, gesät oder Gülle ausgebracht. Die Zeit vergeht und die Pflanzen gedeihen. Mit der wachsenden Kultur verschwindet die Übersicht in Kurven, an Kreuzungen oder bei Einmündungen. Dabei muss es sich nicht einmal um ein Rapsfeld handeln. Auch hochwachsende Getreidearten oder Buntbrachen können die Sicht im kommenden Frühling hindern. An unübersichtlichen Stellen sollten daher nur niedrige Randkulturen angebaut oder die Pflanzen zurückgeschnitten werden.
Sichtwinkel des Fahrers
Massgebend für die Grösse des Sichtfeldes ist der Sichtwinkel des Autofahrers. Die Ausmasse sind kantonal unterschiedlich geregelt. Die Gemeinde kann, gestützt auf die kantonale Gesetzgebung, verlangen, dass die Sichtzonen freigehalten werden. Bei Unsicherheiten kann die kantonale Bauverordnung eingesehen oder auch die Gemeinde kontaktiert werden. Als Faustregel gilt, dass Kulturen über 80 cm Höhe bereits die Sicht an Kreuzungen einschränken. Beispielsweise müssen im Kanton Aargau Hauptverkehrsstrassen bei einem Tempo von 80 km/h Sichtweiten von 130 m gegeben sein. Bei untergeordneten Verbindungsstrassen sind es 120 m. Im Vergleich dazu müssen innerorts bei 50 km/h Sichtweiten von 60 m bestehen. Die Sichtweiten und somit die «Dreiecke», in denen niedrige Kulturen angesät oder bestehende gekürzt werden müssen, variieren je nach signalisierter Geschwindigkeit. Fahrzeuglenkende müssen beim Befahren einer Strasse ausserorts das Verkehrsgeschehen ab einer Distanz 5 m zum Fahrbahnrand überwachen können, nicht erst beim Einbiegen in die Strasse. Innerorts ist es eine Distanz von 2,5 m ab Fahrbahnrand.
Anlegen von Grünstreifen
Eine dauerhafte und sinnvolle Lösung kann daher das Anlegen eines Grünstreifens als ökologische Ausgleichsfläche sein. Mit dem Grünstreifen können Sichtzonen sichergestellt werden und die Kreuzung gewinnt an Übersicht. Mit der Ernte und folgenden Ansaat im Herbst können, durch ungünstige Wetterbedingungen, bei den Ausfahrten aus dem Feld Strassen verschmutzt werden. Solch eine Verschmutzung ist relativ schnell geschehen, wenn feuchte Erde an den Traktoren und Maschinen haften bleibt. Grundsätzlich sollen gemäss der Verkehrsregelverordnung Strassenverschmutzungen vermieden werden. Ist dies aber unvermeidlich, müssen die übrigen Verkehrsteilnehmer sofort gewarnt und es muss für eine rasche Reinigung der Strasse gesorgt werden.