Wie werden Tiere richtig transportiert? Die Antwort ist nicht ganz einfach, gilt es doch über 20 Gesetzesbestimmungen und Verordnungen zu beachten. "Die Regelungsdichte ist enorm", stellte Peter Bosshard fest. Der Geschäftsführer des Schweizerischen Viehhändlerverbandes gab am jüngsten Weiterbildungsanlass der Aargauer Braunviehzüchter in Boswil einen Überblick.

Dokumente und Tierwohl
Die Vorschriften orientieren sich entlang von drei Hauptachsen: korrekt ausgefüllte Dokumente, schonender Umgang mit den Tieren sowie Seuchenprävention beziehungsweise –bekämpfung. Wer gewerbsmässig Tiere transportiert, ist zu einer Aus- und zu Fortbildungen verpflichtet. Gewerbsmässigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn fremde Tiere transportiert werden. In der Ausbildung werde vor allem das Verladen geübt, so Bosshard. Gute Erfahrungen mache man in Kantonen, wo sich die Polizeikorps daran beteiligen. So erhielten die Polizisten einen praxisnahen Einblick in die konkreten Schwierigkeiten, die dabei auftreten können.

Transportfähigkeit
Als eines der schwierigsten Kapitel bezeichnete er die Beurteilung der Transportfähigkeit der Tiere. Hier fehle eine einheitliche Definition der Marktakteure in der Produktionskette. Zu Verunsicherung und Verärgerung führe die neue Fahrzeitenregelung, wonach Fahrzeit und Transportzeit nicht mehr identisch sind. "Da müssen wir über die Bücher, das begreift niemand", sagte Bosshard. In diesem Zusammenhang relativierte er die Zustände in der Schweiz verglichen mit der EU. Während die durchschnittlichen Fahrzeiten bei uns für Rinder bei fünf und für Kälber und Schweine zwischen dreieinhalb und vier Stunden liegen, betragen sie in der EU acht bis 19 Stunden. Gemäss Umfragen reagiert die Bevölkerung sehr sensibel auf Tiertransporte. "Tierschutz und Tierwohl sind für unser Image zentral", folgerte Bosshard. Es sei allerdings sehr schwierig, alle Ansprüche unter einen Hut zu bringen.

Heinz Abegglen

Ausführlicher Artikel in der BauernZeitung Zentralschweiz und Aargau vom 20. Januar.