Ein Radiobeitrag des SRF, der kurz vor Jahresende ausgestrahlt wurde, sorgte in Viehzuchtkreisen für Verwirrung. Die Moderatorin kündigte nämlich an, dass ab dem 1. Januar 2014 das Zitzenkleben bei Viehausstellungen verboten sein soll. Die «BauernZeitung» ging der Sache auf den Grund.
Überlange Zwischenmelkzeiten verboten
Der Radiobeitrag stellte die revidierte Tierschutzverordnung vor, insbesondere die Änderungen, die mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten sind. Dabei kamen sowohl das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen wie der Schweizer Tierschutz zu Wort. «Das Zitzenkleben wird per se nicht verboten», stellt Regula Kennel, Mediensprecherin des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), auf Anfrage klar.
Einige Punkte der revidierten Tierschutzverordnung betreffen direkt auch die Viehausstellungen. So werden beispielsweise überlange Zwischenmelkzeiten verboten. Ebenfalls ist es verboten, «mechanische, physikalische oder elektrische Eingriffe am Euter vorzunehmen, welche die natürliche Form des Euters verändern oder zu einem unnatürlichen Füllungszustand führen». Für Nicht-Ausstellungsprofis ist daher schnell der voreilige Schluss gezogen, dass auch das Zitzenkleben darunter fällt. Dem ist aber nicht so.
Zitzenform und -stellung darf nicht verändert werden
Bereits im Ehrenkodex der
Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter (ASR) sind diese Punkte in ähnlicher Form festgehalten. Explizit erlaubt der ASR-Kodex aber, das «äusserliche Versiegeln der Zitzen, solange das Wohlbefinden der Kuh nicht negativ beeinflusst wird». Das gilt auch weiterhin. Verboten ist nach ASR-Ehrenkodex nach wie vor aber jede Verwendung von Leim oder von mechanischen Hilfsmitteln zur Veränderung der Zitzenform- und stellung.
Inwiefern die revidierte Verordnung helfen wird, die übervollen Euter an Ausstellungen
zu vermeiden, wird sich zeigen. Dazu Regula Kennel: «Wir haben mit der neuen Verordnung eine andere Handhabung, wenn die Grenzen überschritten werden.» Ausserdem sei eine Arbeitsgruppe des BLV im Einsatz, die die grösseren Ausstellun
gen in diesem Jahr genau unter die Lupe nehmen werde. «Wenn die revidierte Tierschutzver
ordnung nicht ausreicht, um
Exzesse zu verhindern, werden allenfalls Ausführungs
bestimmungen für die Viehschauen folgen», so Kennel weiter.
Schweizer Tierschutz begrüsst Änderungen
Grundsätzlich begrüsst der Schweizer Tierschutz (STS), der im Radiobeitrag ebenfalls
zu Wort kam, die revidierte Tierschutzverordnung. Hans-
Ulrich Huber, STS-Geschäftsführer: «Ich finde es schade, dass
es die Branche nicht geschafft hat, die Vorschriften an den
Ausstellung intern zu regeln und jetzt gesetzliche Vorgaben nötig geworden sind.»
Julia Schwery
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