Blühstreifen sind nicht nur optisch schön, sie sind auch Lebensraum und Futterquelle für zahlreiche Insekten und Nützlinge. Mit einem Wettbewerb sollen die Bauernfamilien dazu motiviert werden, einen Blühstreifen auf ihrem Betrieb anzulegen. Nebst ihrer schönen Ästhetik fördern Blühstreifen Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung und Schädlingskontrolle.
Seit 2015 gehören Blühstreifen zu den vom Bund anerkannten Biodiversitätsförderflächen (BFF) und erhalten Direktzahlungen. Das Interesse war aber bisher gering, obwohl mehrere Studien von Agroscope, der HAFL und dem FIBL ihnen eine gute Wirkung attestieren. Diese ist einerseits in der Ertragssteigerung zu finden, andererseits im Bereich Pflanzenschutz.
Blühstreifen tragen zur Reduktion des Einsatzes von synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei. Der Anbau kann in verschiedenen Kategorien erfolgen: Blühstreifen für Nützlinge, die die biologische Kontrolle von Schädlingen – vor allem im Ackerbau – unterstützen, Blühstreifen für Bestäuber, welche während der Trachtlücke im Sommer Nahrung für Bienen bieten und Blühstreifen für Nützlinge im Kohlanbau, die dazu beitragen, die Nutzung von Pflanzenschutzmittel zu reduzieren, was vor allem im Biolandbau interessant ist.
Aussaat zwischen 20. April und 15. Mai
Idealerweise sollten Blühstreifen gemäss Direktzahlungsverordnung zwischen dem 20. April und dem 15. Mai angesät werden. Eine frühere Aussaat ist nicht zu empfehlen, da die enthaltenen Pflanzenarten der Mischungen Licht brauchen und frostempfindlich sind. Damit diese Lebensräume ihre Funktion als Korridor erfüllen können, sollte die Distanz zwischen den blühenden Flächen nicht mehr als 200 bis 300 Meter be-tragen. Bienen, insbesondere Wildbienen, fliegen nur kurze Distanzen, deshalb ist es wichtig, dass die Dis-tanzen zwischen Nahrung und Nistflächen möglichst kurz sind, um deren Fortpflanzung und Gesundheit zu gewährleisten.
Teilnehmen und gewinnen
Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, muss der Landwirtschaftsbetrieb nach ÖLN- oder Bio-Richtlinien produzieren und die Fläche des Blühstreifens muss mindestens 2 Aren betragen. Die 100 ersten Angemeldeten sind beim Wettbewerb dabei.
Die Anmeldeplattform ist bereits offen und auf der Internetseite des Schweizer Bauernverbands oder auf der Plattform Blühende Lebensräume zu finden. Anmeldeschluss ist der 15. Juni 2018. Für eine optimale Planung der Blühstreifen ist es empfehlenswert, den Blühstreifen bis spätestens drei Wochen nach der Ansaat anzumelden.
Die Blühstreifen werden von Experten nach Existenz und Häufigkeit der angesäten Pflanzenarten, Ausgewogenheit des Pflanzenbestandes, Strukturvielfalt, Vorkommen von invasiven Neophyten und übermässiger Verunkrautung beurteilt.
Mit dem Anlegen eines Blühstreifens fördern Sie die Biodiversität und den Erhalt der Bienen. Zudem sind Ihre Kulturen aufgrund des geringeren Schädlingsdrucks gesünder und Sie brauchen weniger Pflanzenschutzmittel. Dazu kommt die Möglichkeit, tolle Preise wie eine Hotel-Übernachtung zu gewinnen.
Melanie Gysler, SBV