Hingegen verlangt der Gesetzgeber, dass vorgängig dem Abschuss eines schadenstiftenden Grossraubtieres die zumutbaren Massnahmen zum Herdenschutz ergriffen worden sein müssen, sofern solche Massnahmen auch umgesetzt werden können.
Das BAFU unterstützt die Landwirte beim Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen mit rund 3 Millionen Franken jährlich. Dabei fördert das BAFU die Zucht, Ausbildung, Haltung und den Einsatz von Herdenschutzhunden und das Aufstellen von grossraubtiersicheren Elektrozäunen. Dabei kommen solche Zäune fast nur in der landwirtschaftlichen Nutzfläche zur Anwendung, während sie auf den Alpen kaum anwendbar sind, hier ist die Domäne der Herdenschutzhunde.
Das BAFU fördert grundsätzlich nur Herdenschutzhunde, die offiziell registriert sind. Das bedeutet, dass sie aus dem Nationalen Programm zum Herdenschutz stammen und dabei fachgerecht ausgebildet wurden, damit sie beim freien Einsatz im öffentlichen Raum keine Gefährdung Dritter darstellen. Jeder offiziell registrierte Herdenschutzhund muss vor seiner Abgabe an die Landwirtschaft seine Gesellschaftsverträglichkeit in einer offiziellen Prüfung nachweisen, damit er vom BAFU registriert wird.
Dieser aufwändige Prozess dient hauptsächlich dazu, dem Landwirt die nötige Rechtssicherheit beim Einsatz solcher Hunde zu geben. Denn grundsätzlich ist jeder Hundehalter verpflichtet, dass sein Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet (Art. 77 TSchV) und im Falle eines Vorfalles mit seinem Hund muss er nachweisen können, dass er alles unternommen zur Verhütung des Vorfalles hat. Dieser Nachweis ist für den Halter eines offiziell registrierten Herdenschutzhundes leichter zu erbringen.
lid
Das Dossier Nr. 484 vom 07. Dezember 2017 ist eine Serie mit Artikeln über Wildtiere in der Schweiz.