Die revidierte Düngerverordnung (DüngerV) erlaubt neue Ausgangsmaterialien für die Herstellung von Pflanzenkohle. Bisher durfte zu diesem Zweck in der Schweiz nur naturbelassenes Holz pyrolysiert werden, neu orientiert sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) weitestgehend am EU-Recht. Dieses erlaubt sehr viel, mit Ausnahme von (u. a.) Siedlungsabfällen, Klärschlamm und tierischen Nebenprodukten. In der Schweiz…

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