Insgesamt 1352 Tierhaltungen (Stand 25. Oktober) sind seit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) Ende August von der Viruserkrankung betroffen. Dank einer sogenannten Allgemeinverfügung ist nun seit Mitte Oktober auch eine Impfung in der Schweiz möglich. Zurzeit gilt sie als einzige wirksame Massnahme zum Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf und wird daher dringend empfohlen. In ihrer Mitteilung empfiehlt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) dennoch, mit dem Impfen der Rinder- und Schafbestände bis Anfang nächsten Jahres zu warten.

Virus auch 2025 im Umlauf

 «Es ist davon auszugehen, dass BTV-3 auch im kommenden Jahr in der Schweiz zirkulieren wird», schreibt das BLV. Aus diesem Grund rät der Bund gemeinsam mit der Vereinigung Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten VSKT und der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST, eine Impfung erst im nächsten Jahr vorzunehmen. Konkret sollte die Grundimmunisierung der Rinder im Zeitraum von Januar bis März 2025 erfolgen. Bei den Schafen hingegen im Januar bis Februar 2025, vor der Ablammsaison. 

Zweimal impfen für Grundimmunisierung

Insgesamt drei BTV-3-Impfstoffe (Bultavo 3, Bluevac-3, Syvyzul BTV 3)  stehen in der Schweiz zur Verfügung. Für eine Grundimmunisierung wird bei allen genannten Impfstoffen eine zweimalige Impfapplikation im Abstand von drei bis vier Wochen empfohlen. «Die Immunität beginnt ca. 3-4 Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung», heisst es in der Mitteilung.

Von einer Impfung der Tiere vor 2025 sei kein wesentlicher Mehrwert zu erwarten, da die Immunität erst einige Wochen nach abgeschlossener Grundimmunisierung und damit frühestens im Dezember erfolge. «Im Dezember werden üblicherweise die Temperaturen so niedrig sein, dass eine Übertragung des Virus durch die Vektoren nicht mehr vorkommen sollten», so die Mitteilung weiter. 

Bei einer Impfung noch in diesem Jahr sei zudem zu bedenken, dass der Impfschutz über die Zeit abnehmen werde und die Tiere somit gegen Ende der kommenden Vektorsaison folglich einen schlechteren Schutz haben werden. «In welchen Fällen eine Impfung vor Januar trotzdem sinnvoll sein kann, sollen die Bestandestierärzte und die Tierhaltenden gemeinsam diskutieren und entscheiden», schreibt das BLV.