Vor genau einem Jahr erklärte der Bund die ganze Schweiz zum Vogelgrippe-Gebiet. Bis im Frühling mussten Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter Schutzmassnahmen einhalten, um den Kontakt ihrer Tiere zu möglicherweise infizierten Wildvögeln zu verhindern. Das Geflügel musste in einem überdachten und umzäunten Auslauf untergebracht werden. Alle Geflügelhalter - sowohl gewerbliche als auch private - mussten ihre Tiere zudem registrieren lassen.
Frei herumflatternde Hühner
Ein 40-jähriger biodynamischer Selbstversorger aus der Region Winterthur hielt sich jedoch nicht daran. Er liess seine rund 30 Hühner weiterhin frei herumflattern und unterliess es mit Absicht, sie zu registrieren. Als Grund dafür gab er an, dass er mit den Massnahmen des Bundes nicht einverstanden sei.
Nachdem das Zürcher Veterinäramt die fehlenden Schutzmassnahmen und die fehlende Registrierung bemerkte, rief ein Amtsmitarbeiter den Beschuldigten an und klärte ihn über die Gefahren der Vogelgrippe auf. In einem Brief erhielt der Hühnerhalter zudem konkrete Umsetzungsratschläge, um seine Tiere zu schützen.
Weigerung zu zahlen
Der Beschuldigte habe sich aber unkooperativ und uneinsichtig gezeigt, heisst es im Strafbefehl. Die Schutzmassnahmen setzte er weiterhin nicht um. Das Statthalteramt des Bezirks Winterthur büsste den Massnahmengegner schliesslich mit einer Busse von 2000 Franken, dazu kamen 750 Franken Gebühren. Weil sich der Hühnerhalter weigert, die Busse zu bezahlen, kommt es nun zum Gerichtsprozess.