Seit sich die Seuchenlage im Frühling 2023 entschärft hat, traten lokale Massnahmen an die Stelle nationaler Schutzvorkehrungen. Seither sind laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Thurgau und Waadt in Brutgebieten von Lachmöwen Vogelgrippe-Fälle aufgetreten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Seuche auch auf Hausgeflügel übergreift.
Kantonale Veterinärämter entscheiden
Daher verlängert das Bafu die Verordnung, nach der die Kantone bei lokalen Ausbrüchen selbst über Schutzmassnahmen entscheiden. Sie orientieren sich dazu nach Angaben des BLV am Verhalten der betroffenen Wildvögel oder auch der Nähe zu Geflügelhaltungen.
Aufmerksam und vorbereitet
Das Bundesamt ruft weiterhin zu Wachsamkeit auf. Geflügelhaltende sollen ihre Tiere registrieren und auf Symptome wie übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Aufnahme von Futter oder Wasser achten. Anzeichen für eine Ansteckung mit der Vogelgrippe sind einem Tierarzt zu melden.
Ausserdem empfiehlt das BLV, die Gehege frühzeitig für die nächste Vogelgrippesaison auszurüsten. Zäune und Überdachungen dienen dazu, den Kontakt von Wildvögeln und Hausgeflügel und damit eine Infektion mit der Vogelgrippe zu verhindern.