Laut einem aktuell vorgelegten Änderungsentwurf der dänischen Pflanzenschutzverordnung darf das Totalherbizid im Zeitraum von 30 Tagen vor der Ernte nicht mehr auf dem Acker ausgebracht werden. Die Verwendung von Glyphosat zur Unkrautregulierung bleibt ausserhalb dieser Sperrfrist zulässig.

«Pflanzenschutzmittel sollten nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Die Sikkation mit Hilfe von Glyphosat gehört allerdings nicht in diese Kategorie», stellte Dänemarks Landwirtschaftsminister Esben Lunde Larsen mit Blick auf die geplante Anwendungsbeschränkung fest. Ihm zufolge kommt die Regierung damit dem Wunsch der Verbraucher nach garantierter Glyphosatfreiheit in den Lebensmitteln nach. Zugleich erhoffe man sich dadurch bessere Exportmöglichkeiten für dänisches Getreide.

Die vom Kopenhagener Agrarressorts jetzt initiierte Änderung ist Teil der im vergangenen Jahr vom dänischen Parlament beschlossenen Pestizidrichtlinie für die Jahre 2017 bis 2021, mit der bereits ein entsprechendes Sikkationsverbot mit Glyphosat beschlossen worden war. Nach jetziger Planung dürften die neuen Regeln zum 1. Juli in Kraft treten.

AgE