Teilnahmebedingungen Osterquiz 2024
Die Gewinnerin oder der Gewinner wird per Losverfahren ermittelt und von uns informiert. Teilnahmeschluss ist der 1. April 2024 (Mitternacht). Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keinerlei Korrespondenz geführt. Mitarbeitende der Schweizer Agrarmedien AG sind von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen. Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen Sie das Osterquiz ausfüllen.
Mit der Teilnahme, wird bestätigt, dass die Kontaktdaten zu Marketingzwecken innerhalb der Schweizer Agrarmedien AG verwendet werden dürfen. Insbesondere darf die Schweizer Agrarmedien AG Ihre Daten für die Zustellung von Newslettern oder andere Kommunikationen per E-Mail oder per Post verwenden. Die Schweizer Agrarmedien AG ist berechtigt, Dritten mit der technischen Abwicklung von Werbemassnahmen zu beauftragen und Ihre Daten zu diesem Zweck weiterzugeben. Sie können Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Unsere Kontaktangaben finden Sie hier. Durch die Wettbewerbs-Teilnahme akzeptieren Sie zudem unsere Datenschutz- und allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Agrarmedien AG.