Teilnahmebedingungen «Lehrling des Jahres 2024»
Teilnahmebedingungen als «Lehrling des Jahres 2024»
Die Bewerbungsfrist als «Lehrling des Jahres» endet am Sonntag, 3. März 2024 (Mitternacht). Teilnahmeberechtigt bist du, wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Lehre machst als:
- Landwirt(in)
- Agrarpraktiker(in)
- PrA Ausbildung Hofmitarbeiter(in)
- Obstfachmann/Obstfachfrau
- Geflügelfachmann/Geflügelfachfrau
- Winzer(in)
- Weintechnologe(in)
- Gemüsegärtner(in)
Es spielt keine Rolle, wie alt du bist oder in welchem Lehrjahr du dich befindest. Das heisst, du darfst auch mitmachen, wenn du die Lehre als Zweitausbildung machst.
Du darfst auch dich auch nochmal bewerben, wenn du es letztes Jahr bereits einmal versucht hast. Dabei kannst du das gleiche Video senden oder ein neues, wie du willst.
Mit der Teilnahme sowie der Angabe von Personendaten erklärst du dich einverstanden, dass die Schweizer Agrarmedien AG deine Daten zu Marketingzwecken nutzen darf. Alle deine gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Du erklärst dich einverstanden, dass wir dich, sofern du zu den 10 Favoriten oder Favoritinnen gehörst, besuchen dürfen und ein Porträt (Video, Bild und Text) über dich verfassen dürfen & das in der Zeitung und online veröffentlichen.
Wir dürfen das Video, welches du uns bei der Bewerbung geschickt hast, oder Teile davon, veröffentlichen.
Falls du «Lehrling des Jahres 2024» wirst, dürfen wir dich für Marketingzwecke und redaktionelle Inhalte anfragen, du darfst aber natürlich immer selber entscheiden, ob du zusagen willst.
Als «Lehrling des Jahres 2024» bist du verpflichtet, allfällige Zusammenarbeiten mit anderen Partnern, vorgängig mit den Schweizer Agrarmedien AG zu besprechen. Der Titel, das Logo und der Look "Lehrling des Jahres" sind Produkte der Schweizer Agrarmedien AG und dürfen nicht ohne Erlaubnis von Dritten übernommen werden. Als «Lehrling des Jahres 2024» ist es ausgeschlossen, mit direkten Mitbewerbern zusammenzuarbeiten, um Verwechslungen in der Markenführung auszuschliessen. Beides gilt auch, wenn du zu den 10 Favoriten gehörst, bis der «Lehrling des Jahres» gewählt ist.
Durch deine Teilnahme akzeptierst du zudem die Datenschutz- und allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Agrarmedien AG.
Bewerben kannst du dich mit einer originellen Bewerbung, zum Beispiel einem Video. Grosse Dateien (zum Beispiel Videos) schickst du uns am besten via WeTransfer oder Swisstransfer zu. Beide Programme sind dazu geeignet, grosse Dateien kostenlos zu verschicken. Fotos, PDF oder andere Bewerbungen kannst du auch direkt im Formular hochladen. Falls du uns etwas per Post senden möchtest, lautet unsere Adresse:
Schweizer Agrarmedien AG
«Lehrling des Jahres»
Talstrasse 3
3053 Münchenbuchsee
Der Zeitplan von «Lehrling des Jahres 2024» ist wie folgt:
23. Januar bis 3. März: Bewerbung der Lehrlinge
Bewerbe dich mit einer möglichst originellen Bewerbung bei uns. Deiner Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, egal ob Video, Comic, Poster, Brief, du kannst dich so bewerben, wie du möchtest. Falls du ein Video machst, brauchst du natürlich auch kein Videoprofi zu sein: Wir schauen also eher, wie du uns deine Motivation näherbringst, als wie das Video gedreht wurde ;)
03. März bis 15. März Auswahl der 10 FinalistInnen durch die Jury
Zehn Finalist(innen)werden von unserer Jury ausgewählt.
18. März: Veröffentlichung der 10 Finalistinnen
19. März bis 11. April: Erstellung Porträts/Videos
Wir besuchen alle zehn ausgewählten Finalistinnen und Finalisten produzieren ein Video-Porträt und schreiben einen Artikel über jede/n Finalist/in.
12. April bis 10. Mai: Porträts aller Finalistinnen und Finalisten
Jede Woche werden zwei Lehrlinge in der Zeitung und Online vorgestellt.
15. Mai –2. Juni: Publikumsvoting
Unsere Leserschaft bestimmt, wer «Lehrling des Jahres 2024» wird.
6. Juni: Preisverleihung vor Ort in Münchenbuchsee
Die Preisverleihung findet am Nachmittag in Münchenbuchsee (Kanton Bern) statt. Du kannst dir diesen Termin ja schon mal reservieren, wer weiss, vielleicht bist du ja unser «Lehrling des Jahres 2024»
Die Teilnahmebedingungen können jederzeit geändert werden.