Die Vernehmlassung habe positive Rückmeldungen beschert, teilt der Bundesrat mit. Daher habe man beschlossen, die Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut gutzuheissen. Damit bekommt die Schweiz ab dem Inkrafttreten im kommenden April wieder solche Vorräte – nachdem sie in den 1990ern aufgegeben worden waren.
Zahlreiche Abhängigkeiten und ungute Entwicklung
Ausschlaggebend für den Entscheid einer Wiedereinführung war eine Untersuchung zur Krisenfestigkeit der Schweiz im Bereich Saatgut. Darin kam man zum Schluss, dass bei Raps «zahlreiche Abhängigkeiten» bestehen. Dies, weil die Kultur hierzulande weder gezüchtet, noch vermehrt wird. Somit ist die Produktion von Schweizer Rapsöl vollständig von importiertem Saatgut abhängig. Hinzu komme, dass Rapssamen gut lagerfähig und Sortenwechsel frühzeitig absehbar seien.
Seit der Aufhebung der Pflichtlager für Saatgut hat es ausserdem eine Konzentration und Internationalisierung am Saatgutmarkt gegeben, was die Versorgung krisenanfälliger macht.
Wer importiert, muss lagern
Gemäss Verordnung müssen diejenigen Marktteilnehmer Pflichtlager anlegen, die Rapssaatgutsorten für die Rapsölgewinnung importieren oder zum ersten Mal im Inland verkaufen. Wer pro Kalenderjahr mehr als 100 kg Rapssaatgut einführt, muss ein Pflichtlager anlegen, erläutert der Bundesrat.
Die zu lagernde Menge und die Qualität der Ware sollen noch bestimmt werden, orientiert an der aktuellen Struktur des Saatgutmarktes in der Schweiz und den zulässigen bzw. marktüblichen Sorten. Die neuen Pflichtlager werden den Jahresbedarf für die einheimische Herstellung von Rapsöl abdecken, so der Plan.
Evtl. auch anderes Saatgut
Falls man bei künftigen Überprüfungen zu ähnlichen Schlüssen wie im Falle des Rapses kommt, kann der vom Bundesrat genehmigte Erlass erweitert und so der Weg für weitere Saatgut-Pflichtlager geebnet werden.