«Die Schweizer Landwirtschaft ist nicht Ballenberg, sie ist ein Wirtschaftszweig», sagte Markus Hausammann am Freitag (13. März) in Bern. Weil die Landwirtschaft ein Wirtschaftszweig ist, müsse sie auch die Möglichkeit haben, sich zu entwickeln, so Hausammann weiter. Besonders schwierig ist das dann, wenn ausserhalb der Bauzonen gebaut werden muss – also eigentlich fast immer. Wie Hausammann sagte, seien es Vorschriften wie der Abstand zu Wohnhäusern oder Gewässern, die die Bauernhöfe aus den Siedlungsgebieten und Gewerbezonen dränge. Wer aber ausserhalb der Bauzone baut, sieht sich mit zusätzlichen Ansprüchen konfrontiert.
Neuer Leitfaden für landschaftsverträgliche Ställe
Hier soll nun ein neuer Leitfaden der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) Abhilfe schaffen. Wie Hausammann an einem Mediengespräch sagte, soll der Leitfaden dazu beitragen, die unterschiedlichen Interessen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Gemeint sind die Interessen der Bauherren, der Projektverfasser, der Abnehmer, der Beratungsdienste, aber auch die Interessen kantonaler und kommunaler Behörden und Umweltschutzorganisationen.
Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Anspruchsgruppen
Der Leitfaden für landschaftsverträgliche Ställe formuliert für die verschiedenen Anspruchsgruppen bei Bauprojekten Handlungsempfehlungen.
Bauherren sollen demnach bestehende Beratungsangebote beanspruchen, frühzeitig mit der Planung beginnen und genügend Zeit für die Planung einberechnen. Hinzu kommt der frühe Einbezug von externen Anspruchsgruppen – dazu gehören Bauberater des Heimat- oder Landschaftsschutzes, kantonale und kommunale Fachgruppen.
Projektverfasser werden angehalten, neben funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen und der Einhaltung von Normen auch Kriterien zur Einbettung in die Landschaft und das Ortsbild in die Planung aufnehmen und kantonale Arbeitshilfen zu konsultieren. Zudem sollen sie mit Visualisierungen und Modellen arbeiten, um verschiedene Standorte zu prüfen.
Abnehmer von landwirtschaftlichen Produkten werden aufgefordert, zu prüfen, ob «landschafts- und ortsbildverträgliche Ställe» teil der Produktionsanforderungen werden sollen. Zudem sollen sie Anforderungen für die Stallbauer definieren, die weiter gehen, als nur die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Funktionalität.
Landwirtschaftliche Beratungsdienste sollen regionale Ziele und Vorgaben für regional angepasste Stallbauten definieren und zudem mithelfen, dass die Standortwahl überbetrieblich abgestimmt werden kann. Zudem soll die Beratung integral angeboten werden – das heisst, der gleiche Berater begleitet den Betrieb von der Idee bis zum abgeschlossenen Projekt.
Kantonale und kommunale Behörden sollen Gestaltungsauflagen im Rahmen der Baugesuchsprüfung formulieren und einen frühzeitigen Einbezug der fachlichen Begleitung verlangen sowie eine «gute Gestaltung sowie landschaftliche und ortsbildmässige Einpassung einfordern».
Umweltschutzorganisationen werden angehalten, produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Anforderungen der Bauherren zu verstehen, zu anerkennen und ernst zu nehmen.
Der gesamten Leitfaden: Leitfaden für eine verbesserte Baukultur bei der Planung und Realisierung von landwirtschaftlichen Nutzbauten
Franziska Grossenbacher ist überzeugt, dass Informationsbedarf vorhanden ist. Die stv. Geschäftsleiterin sagte, dass die verschieden Akteure zwar gut darin seien, die Wirtschaftlichkeit zu prüfen und die Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu beachten. Da gebe es genügend Literatur und Experten. Bei der Standortwahl und bei der landschaftlichen Einbettung indes herrsche eine Informationslücke. Der Leitfaden ist als Hilfsmittel zu verstehen, «obwohl uns klar ist, dass die Landschaft nur einer von vielen Aspekten ist, den man beachten muss», so Grossenbacher.
Schlanke Baubewilligungsverfahren
Der Leitfaden selbst würde das Bauen nicht a priori teurer machen, so Grossenbacher – was ohnehin nicht drinliege. Stattdessen könne der Leitfaden helfen, dass von Beginn weg die verschiedenen Eventualitäten berücksichtigt und so das Projekt besser umgesetzt werden könne. Wie Markus Hausammann weiter sagte, muss der Leitfaden eine Grundlage für schlanke Baubewilligungsverfahren schaffen. Der Leitfaden nehme nicht nur Bauherren in die Pflicht, sondern ebenfalls Behörden und Einspracheberechtigte Verbände und Privatpersonen. «Es ist eine wertvolle Grundlage für die Weiterentwicklung beim Bauen ausserhalb der Bauzone», so Hausammann weiter.