Seit dem 27. Mai ist es klar: Versammlungen von bis zu 300 Personen sind wieder erlaubt. Damit kann der eine oder andere Verein seine Jahresversammlung, wenn auch mit etwas Verspätung, doch noch im «Präsenzmodus» durchführen. Erfahrungsaustausch und Wissensvermittlung in einem kleineren Rahmen, etwa auf einem Flurgang, sind wieder möglich. Und auch die Gast-geberinnern und Gastgeber eines 1.- August-Brunch können in…
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