«Die wirtschaftliche Landesversorgung bestätigt, dass es sich bei den Mitgliedern Ihres Verbandes um zur Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen systemrelevante Betriebe handelt», heisst es in einem Schreiben an Fial, den Dachverband der Nahrungsmittelindustrie.
«Für die Versorgung von grosser Bedeutung»
Unterschrieben ist der Brief mit Datum 30. März 2020 von Werner Meier, dem Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung. «Die Mitarbeitenden dieser Unternehmen erbringen Leistungen im Sinne des Landesversorgungsgesetzes, die für die Versorgung der Schweiz unerlässlich sind», heisst es im Brief weiter. Dies gelte insbesondere auch im Zusammenhang mit der Bewältigung der aktuellen Coronavirus-Pandemie.
Die wirtschaftliche Landesversorgung bestätigt in ihrem Schreiben «das Interesse an der Aufrechterhaltung dieser Betriebe». Es sei für die wirtschaftliche Landesversorgung von grosser Bedeutung, dass die dazugehörenden Mitarbeitenden in der Ausübung ihrer Arbeit nicht beschränkt würden.
In der Verordnung so nicht enthalten
Somit können die dem Verband angeschlossenen Dachverbände und unternehmen künftig schwarz auf weiss bestätigen, dass sie in ihrer Tätigkeit durch die Massnahmen des Bundesrats nicht eingeschränkt werden dürfen, eine entsprechende Passage ist so in der Corona-Verordnung des Bundesrates nicht enthalten.