[IMG 2] Im Teilschaden kürzt die Versicherung die Leistungen prozentual zur Versicherungssumme. Ein Beispiel: Ich wurde vor einiger Zeit zu einem Brandschaden gerufen. Die Glut eines Feuers in der Nähe eines Bauernhofs war durch starken Wind bis zur Scheune getragen worden. Dort fing das Heu- und Strohlager Feuer. Bald brannte der Hof lichterloh. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.
Wegen starker Unterversicherung musste den Rest des Schadens der Landwirt selber tragen
Aber es kam zu einem grösseren Sachschaden in der Höhe von 600'000 Franken. Beim Ermitteln der Schadenhöhe musste ich leer schlucken. Denn nach dem Bestimmen und Zusammenzählen aller Werte kamen wir auf rund zweieinhalb Millionen Franken. Gemäss Versicherungspolice des Bauern betrug die Versicherungssumme jedoch lediglich eine Million Franken. Das waren gerade mal 40 Prozent des Werts der versicherten Güter. Ein klarer Fall von Unterversicherung. Sie hatte eine Kürzung der Versicherungsleistung um 60 Prozent zur Folge. So will es das Versicherungsvertragsgesetz.
Im konkreten Fall hiess das: Der Bauer erhielt lediglich 40 Prozent des Schadens ausbezahlt: Anstelle der 600'000 Franken waren das nur 240'000 Franken. Den Rest des Schadens musste der Landwirt wegen der starken Unterversicherung selber tragen. Der Schaden hat den Bauern fast in den Konkurs getrieben.
Versicherungssumme sollte regelmässig überprüft werden
Kein schönes Erlebnis, an welches ich mich nur ungern erinnere. Seither sensibilisiere ich Landwirtinnen und Landwirte umso mehr, ihre Versicherungssumme regelmässig zu überprüfen. Es lohnt sich. Die etwas ruhigere Winterzeit ist perfekt geeignet dafür, mal wieder den Wert aller Gerätschaften und Güter zu berechnen und mit der Versicherungssumme zu vergleichen, die in der Police aufgeführt ist. Der Versicherungsberater oder die Versicherungsberaterin hilft bestimmt gerne dabei.
Oft helfen Inventarlisten mit Standardwerten, sich auf das Beratungsgespräch vorzubereiten und den korrekten Wert zu eruieren. Wichtig zu wissen: Beim Bestimmen der Versicherungssumme gilt es, den Neuwert zu berücksichtigen – auch wenn Landmaschinen und Geräte gebraucht gekauft wurden. Mit der wertrichtigen Versicherungssumme lassen sich unliebsame Überraschungen im Schadenfall vermeiden.