Vor dem Bezirksgericht Arbon TG plädiert am Mittwoch der Verteidiger des beschuldigten Landwirts aus Hefenhofen TG. Er forderte einen umfassenden Freispruch und einen Verzicht auf ein Tätigkeitsverbot.
Verfahren gegen Amtstierärzte läuft
Der Staatsanwalt habe eine «monströse» Situation der Tierquälerei beschrieben, obwohl die damaligen Amtstierärzte zur Zeit der Hofräumung Anfang August 2017 «kein akutes Tierleid» festgestellt hätten. Gegen die damaligen Amtstierärzte ist ein separates Verfahren hängig.
Der Verteidiger rekapitulierte und kritisierte die Vorgänge, die zur Zwangsräumung des Hofs geführt hätten. Den Auftakt hätten in den Medien kursierende Fotos gemacht, die Tierschützer von den angeblich alarmierenden Zuständen auf dem Hof gemacht hätten. Diese Bilder seien allerdings nie daraufhin geprüft worden, ob sie nicht manipuliert worden seien.
Ein Fernsehbericht ein paar Tage vor der Hofräumung, der mit Einverständnis des Beschuldigten entstanden sei, habe jedenfalls «überhaupt keine Missstände» auf dem Hof gezeigt. Der Landwirt sei «gut umgegangen» mit den Tieren.
«Öffentlicher Druck entscheidend»
Gemäss den Schilderungen des Anwalts waren die Zustände auf dem Hof bei weitem nicht wie auf den Bildern. Die Behörden hätten schlicht dem Druck der Medien und der dadurch «hoch emotionalisierten Öffentlichkeit» nachgegeben. Der zuständige Regierungsrat habe den Landwirt seiner Laufbahn geopfert.
Es dränge sich der Eindruck auf, der Beschuldigte müsse eine Rolle als alleiniger Sündenbock spielen. Der Prozess gegen ihn werde als erster und «im grellen Medienlicht» durchgeführt. Wenn später der Prozess gegen die Amtstierärzte stattfinde, dürfte das öffentliche Interesse erloschen sein. Ein Antrag auf Vereinigung der Verfahren sei aber, bestätigt vom Bundesgericht, abgelehnt worden.
Laut Anklage hat der heute 54-jährige Schweizer seine Tiere auf viel zu kleinen Flächen gehalten, sie massiv vernachlässigt, schlecht ernährt, ihnen ärztliche Hilfe vorenthalten und sie teilweise misshandelt. Der Staatsanwalt fordert unter anderem 6 Jahre und 4 Monate wegen Tierquälerei, Gefährdung des Lebens und zahlreichen weiteren Delikten.