«Nur so viel?» ist in den Beratungen häufig zu hören, wenn es um die Hofübergabe an einen selbstbewirtschaftenden Nachkommen geht. Das «nur so viel?» ist dabei auf den Erlös des Hofverkaufes bezogen.

Verschuldung der Betriebe nimmt zu

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht sieht vor, dass der selbstbewirtschaftende Nachkomme das landwirtschaftliche Gewerbe zu einem Vorzugspreis erwerben kann. Dieser Vorzugspreis richtet sich nach dem Ertragswert. Das tiefe Zinsniveau in den letzten Jahren verleitete manchen Betriebsleiter zu neuen Investitionen. Dies führte dazu, dass die Verschuldung der Betriebe zunahm.

Investitionskosten werden nicht vollständig zum Kaufpreis aufgeschlagen

Gemäss Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht werden erhebliche Investitionen, welche in den letzten zehn Jahren vor der Hofübergabe getätigt wurden, beim Kaufpreis berücksichtigt. Jedoch werden diese Investitionskosten nicht vollständig zum Kaufpreis aufgeschlagen. Eine neue Scheune kann so schon innert fünf Jahren über 30% an Wert verlieren. Diese Regelung kann dazu führen, dass der Verkaufspreis nahe bei der Verschuldung des Betriebes liegt oder die Verschuldung sogar höher als der vorgesehene Verkaufspreis ist. Der Übernahmepreis entspricht jedoch in jedem Fall mindestens den Grundpfandschulden. Das Gesetz verhindert dadurch, dass der Verkäufer auf den Schulden des Grundstückes sitzen bleibt, welches nicht mehr ihm gehört.

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Betrieb als Altersvorsorge

Die Hofübergabe zum Schuldenbetrag führt dazu, dass der Betriebsverkauf für den abtretenden Bewirtschafter kein Alterskapital abwirft. Somit bleibt für das abtretende Betriebsleiterpaar bei der Hofübergabe nur der Verkaufserlös des Inventars als Alterskapital übrig. 

Die Beratungen zeigten, dass die Auswirkungen von grossen Investitionen auf die Altersvorsorge vielen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter nicht bewusst ist. Die in der Einleitung erwähnte ungläubige Frage «nur so viel?» kann durch eine frühzeitige Vorsorge und Investitionsplanung verhindert werden. So gibt es auch Fälle, wo der Berater überrascht feststellt, dass trotz guten Gebäuden keine Schulden vorhanden sind und sogar noch eine gute private Vorsorge vorhanden ist.

Was beinhaltet eine gute Vorsorgeplanung?

Neben der Frage, wie viel Alterskapital aus der Hofübergabe bleibt, sind noch weitere Bereiche bei der Vorsorgeplanung zu beachten. Die Grundlage der Altersvorsorge ist das 3-Säulen-Prizip. Die erste Säule dient zur Existenzsicherung. Die zweite dient der Sicherung des gewohnten Lebensstandards. Die dritte deckt den Zusatzbedarf. Will man nach der Hofübergabe nicht nur vom Existenzminimum leben, braucht es eine gute Altersvorsorge. Ein Ehepaar mit einem durchschnittlichen Lebensstandard sollte bei der Pensionierung mindestens eine halbe Million auf der Seite haben. Dies wird erreicht, wenn 42 Jahre lang 12’000 Eigenkapital bei korrekten Abschreibungen gebildet wird.

Kurs beantwortet offene Fragen

In den Beratungen konnte festgestellt werden, dass im Bereich der Vorsorgeplanung viele offene Fragen vorhanden sind. Diese Feststellung veranlasst das BBZN Schüpfheim am 18.März 2020 einen Kurs zum Thema «Vorsorgeplanung - Was brauchen wir nach der Pensionierung?» anzubieten. Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf der Homepage www.bbzn.ch/kurse.

Kurs Vorsorgeplanung: Was brauchen wir nach der Pensionierung?

Inhalte:

  • Investitionen in den Betrieb als Vorsorge
  •  Budget für Rentner
  • Berechnung der Altersvorsorge
  • Versicherungslösungen
  • Steuern
  • Schenkungen
  • Folge zu kleiner Vorsorge

Zielpublikum: Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter zwischen dem 40. und 65. Altersjahr

Datum und Zeit: Mittwoch 18. März 2020 von 13:15 bis 16:15 Uhr

Ort: BBZ Natur und Ernährung, 6170 Schüpfheim

Kosten: Fr. 50.- inkl. Unterlagen

Anmeldung bis 9. März 2020 an:
BBZN Hohenrain, Sekretariat, 6276 Hohenrain, Tel. 041 228 30 70
oder unter www.bbzn.lu.ch/kurse