Am Dienstag, 12. November 2019 haben Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Bern, Freiburg und Solothurn im Rahmen einer internen Jubiläumsfeier auf die vergangenen 20 Jahre zurückgeblickt.
Im Jahr 1999 wurde die erste Zahlung via Gelan abgewickelt. Gemäss einer Mitteilung der Kantone werden mit dem Agrarinformationssystem Geldflüsse von knapp einer Milliarde Franken pro Jahr verarbeitet und die Informatiklösung wird in verschiedenen Agrarvollzugsbereichen eingesetzt, beispielsweise im Naturschutz, im Bereich Tierseuchen oder im Kontrollwesen.
Komplette E-Government-Lösung
Heute ist Gelan aus dem Alltag von über 30 000 Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern-Landwirten, Älplerinnen, Imkern und Tierhalterinnen ̶ nicht mehr wegzudenken: Sie erfassen im System ihre Betriebsdaten, beantragen Direktzahlungen oder melden Nutztiere an. In den zuständigen Verwaltungsstellen in den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn arbeiten knapp 500 Personen mit Gelan. Sie plausibilisieren und bereinigen die Daten, die im Rahmen von Kontrollen überprüft werden. Die zuständigen Kontrollorganisationen erfassen die Ergebnisse vor Ort mit Tablets. Im Gelan-System werden die Beiträge, Gebühren und autorisierten Verrechnungen berechnet. Zum Schluss erhalten die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter via Gelan die Ergebnisse und die Schlussabrechnung.
Erfolgreiche Zusammenarbeit im Espace Mittelland
Die drei Kantone sparen dank dem gemeinsam betriebenen elektronischen Schalter Zeit und Ressourcen. Ausserdem ist sichergestellt, dass der gesamte Agrarvollzug dokumentiert ist, Gesuche systematisch geprüft und alle Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter gleichbehandelt werden. Die Geldflüsse werden via Gelan rechtskonform und fristgerecht abgewickelt.
In Zukunft wird Gelan für die Bewirtschafterinnen, die Bewirtschafter und die Verwaltung noch an Bedeutung gewinnen. Es zeichnet sich ab, dass mit der Agrarpolitik 22+ der Vollzug der Direktzahlungen neue Herausforderungen stellen wird. Um die Betroffenen administrativ zu entlasten, strebt Gelan die konsequente Integration der für die Landwirtschaft relevanten Vollzugsbereiche an. Mit Blick auf die dynamische Entwicklung der Digitalisierung in der Landwirtschaft soll den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern eine sichere und datenschutzkonforme Weiterverwendung der Daten ermoglicht werden.