Die superschnelle Mobilfunkgeneration 5G ist in der Schweiz ins Stocken geraten - nicht nur wegen des Widerstands von Teilen der Bevölkerung, sondern auch wegen Verzögerungen in der Bundesverwaltung.Die Kantone warten weiter auf Richtlinien für die neue Technologie.
Messverfahren muss noch definiert werden
Im Kern geht es um eine konkrete Definition von Messverfahren, die 5G in vollem Umfang ermöglicht. Heute erteilen die Kantone teilweise Bewilligungen für Anlagen, obwohl eine Einhaltung der Grenzwerte messtechnisch noch gar nicht kontrolliert werden kann. Insbesondere stehen Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) aus.
Ausarbeitung wird noch dauern
Diese sogenannten Vollzugshilfen lassen weiter auf sich warten. In einem Brief an die Kantone von Ende Januar hält der Bund fest, dass er weiter an technischen Richtlinien arbeite. "Einen konkreten Zeithorizont für diese Arbeiten können wir nicht nennen", heisst es. Die Ausarbeitung werde "noch einige Zeit in Anspruch nehmen".
Weltweit noch kein Standart definiert
Das Bafu bestätigte am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA entsprechende Berichte der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ). Der Bund begründet die Verzögerungen unter anderem mit Tests, die im realen Betrieb gemacht werden sollen. Dazu bestehe weltweit noch kein Standard, den das Bafu für seine Empfehlung heranziehen könnte. Die Vollzugshilfen würden zudem auf die Messmethoden abgestimmt, welche derzeit beim Institut für Meterologie (Metas) in Erarbeitung sind.
Unklarer Umgang mit neuen Antennen
Die Telekomanbieter hatten bereits vor einem Jahr die Konzessionen für ein umfassendes 5G-Netz erhalten. Dass die Nutzung nach wie vor eingeschränkt ist, stösst auch in den Kantonen auf Kritik. "Wir erwarten vom Bund, dass wir möglichst bald die nötigen Rahmenbedingungen erhalten, um arbeiten zu können", sagte der Freiburger Bau- und Umweltdirektor Jean-François Steiert der NZZ.
Antennen können nicht wie geplant genutzt werden
Unklar ist etwa die Berechnung der Strahlenbelastung von adaptiven Antennen. Solche geben die Mobilfunkstrahlung gerichtet ab und können kurzzeitig zu einer höheren Exposition führen. Der Bund ist seit längerem daran, Messempfehlungen zu erarbeiten. Bis dahin können Mobilfunkanbieter ihre neuen Antennen nicht so nutzen, wie sie das geplant haben.
Mehrmals zum Handeln aufgefordert
Deshalb forderte Swisscom-Chef Urs Schaeppi die Politik in den vergangenen Monaten mehrmals zum Handeln auf. Aktuell könnten neun von zehn Handyantennen nicht mehr aufrüstet werden, weil die schon am Anschlag der Strahlenschutzgrenzwerte seien. Die Blockade betreffe nicht nur die neue Generation 5G, sondern auch die bisherige Technik 4G.
5G sei aufgezwungen worden
Die Gegner der neuen Technologie führen ins Feld, dass 5G der gesamten Schweizer Bevölkerung ohne demokratische Debatte aufgezwungen werde. Die fordern ein landesweites Moratorium bis klar sei, was für langfristige Folgen die Technologie für die Gesundheit und die Umwelt habe.
Arbeitsgruppe lässt Fragen offen
Im November hatte eine Arbeitsgruppe des Bundes ihre Ergebnisse präsentiert. Von einer Einigung über das weitere Vorgehen sind die Experten weit entfernt. Über die zentrale Frage, ob und wie die Anlagegrenzwerte angepasst werden sollen, kam aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage keine Einigung zu Stande.
Informationen sollen Diskussion versachlichen
Unabhängig von der gewählten Option für die Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes schlug die Arbeitsgruppe dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) verschiedene Begleitmassnahmen vor. Dazu gehören ein Monitoring der Exposition und der Gesundheitsauswirkungen, die Förderung der Forschung, eine Beratungsstelle für nichtionisierende Strahlung oder zusätzliche Informationen für die Bevölkerung zur Versachlichung der Diskussion.
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