Wer jetzt seine Felder güllt, ist ein unverbesserlicher Umweltverschmutzer. Und macht sich zudem strafbar. Denn dass jetzt im Dezember und auch Januar die Vegetationsruhe unterbrochen wird, dass also die Temperatursummen genügend hoch sind, ist nicht realistisch. Diese beiden Wintermonate gelten denn auch grundsätzlich als Vegetationsruhe. Anders war das im Oktober und November, die milden Tage wurden genutzt, um…
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