Spätestens bis 2030 müssen schweizweit alle noch offenen Güllelager abgedeckt sein. Dann endet die Übergangsfrist; gemäss der Luftreinhalteverordnung ist die Abdeckung nämlich bereits seit 2022 Pflicht. Der Kanton Luzern hat sich im Rahmen des Kantonalen Massnahmenplan II Ammoniak von 2020 für ein vorgezogenes und etappiertes Vorgehen entschieden. Schweinegülle hat Priorität Schon bis Ende 2025 müssen Lager mit…
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