Obwohl mit der Suisse Bilanz schon seit vielen Jahren eine gesamtbetriebliche Nährstoffbilanz geführt werden muss, sind auf Einzelparzellen-Niveau trotzdem Überschüsse oder eine Unterversorgung möglich.
Parzellen weiter weg hungern
Häufig kann man zum Beispiel beobachten, dass auf hofnahen Parzellen Gülle «entsorgt» wird, während weiter entfernte Parzellen «hungern». Dadurch wird nicht nur die Umwelt belastet, sondern unter Umständen werden längerfristig auch die Pflanzenbestände negativ verändert.
Bei einer zu hohen Düngung werden die Leguminosen verdrängt und zudem die Symbiose-Leistung der vorhandenen Klee-Pflanzen reduziert. Das Potenzial dieser «gratis» Stickstoffquelle ist nämlich enorm, insbesondere im Kunstfutterbau.
Geringeres Risiko
Mindestens so wichtig ist aber, dass die Gülle bei tiefen Temperaturen, wenig Wind, leichtem Niederschlag und saugfähigem Boden ausgebracht wird. Grosse Effekte werden auch durch die Verdünnung erzielt. Die Gefahr der Nitrat-Versickerung ins Grundwasser ist im Futterbau deutlich geringer als im Ackerbau. Auch die Gefahr von Abschwemmung ist im Futterbau geringer, da der Boden meistens bewachsen ist. Bei der Ausbringung muss dennoch berücksichtigt werden, dass der Boden einsickerungsfähig ist und dass kein Dauer- oder Gewitterregen bevorsteht.
Bei steilerem Gelände sollte zudem die ausgebrachte Menge pro Gabe reduziert werden.
Erste Gabe früh im Jahr
Für einen maximalen Nutzen des eingesetzten Hofdüngers bei gleichzeitig minimalen negativen Umweltauswirkungen wird empfohlen, die erste Güllegabe früh im Jahr zu machen. Danach soll idealerweise zu jedem Schnitt eine weitere Gabe erfolgen. Im Sommer am besten mit verdünnter Gülle.
Nach dem letzten Schnitt sollte nur so viel ausgebracht werden, dass die Lagerkapazitäten ausreichen: Zahlreiche Versuche aus ganz Europa legen nahe, dass der Stickstoff-Ausnutzungsgrad ausgangs Winter meistens besser ist im Vergleich zur Ausbringung im Spätherbst.
Was ist erlaubt?
Der Umgang mit Hof- und Recyclingdüngern im Winter ist kantonal unterschiedlich geregelt. Generell gilt aber: Wenn der Boden schneebedeckt, wassergesättigt oder gefroren ist, kann der Bestand keinen Stickstoff aufnehmen und das Ausbringen jeglicher Hof- und auch Recyclingdünger oder Abwasser ist entsprechend verboten. Massgebend sind die standörtlichen Bedingungen, wie Bodenzustand und Exposition der Parzelle. Die Vegetationsruhe ist erst dann beendet, wenn die Tagesmitteltemperatur von mindestens 5 Grad an sieben aufeinanderfolgenden Tagen erreicht ist. Sera Hostettler