Am Staatswein-Wettbewerb des Kantons Aargau wurde mit 142 teilnehmenden Weinen ein neuer Rekord gegenüber den Vorjahren gebrochen. Am 14. Juni fand die vierzehnte Wahl des Aargauer Staatsweins statt. Mit der Kürung würdigt der Kanton das grossartige Engagement und die hohe Professionalität der Aargauer Winzerinnen, Winzer und Kellermeister. Der Wein sei ein bedeutsames Kulturgut des Kantons Aargau. Von den 16 Weinen, welchen es ins Final geschafft haben, hat die Staatswein-Jury, bestehend aus Weinexperten, Branchenvertretern und Politikern unter Landstatthalter und Landwirtschaftsdirektor Dr. Markus Dieth die vier Siegerweine ausgesucht und diesen den Titel «Aargauer Staatswein 2019» verliehen. Die Degustation wurde von Urs Podzorski, Fachspezialist Weinbau am Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg, geleitet.
Die Gewinner der diesjähringen Staatsweinkürung sind:
-Kategorie Riesling-Sylvaner: Lägere-Perle 2018, Steimer Weinbau, Wettingen
-Kategorie Weisse Spezialitäten: Chardonnay 2016, Weigut Jürg Wetzel, Ennetbaden
-Kategorie Pinot Noir/Blauburgunder: Ueken Pinot Noir Auslese 2015, Fehr & Engeli Ueken AG, Ueken
-Kategorie Rote Spezialitäten: Pinot noir "Signature" 2015, Wein & Gemüse Umbricht, Untersiggenthal
Viele Teilnehmer im Jahr 2019
Dieses Jahr haben fast doppelt so viele Weine wie im Vorjahr teilgenommen. Der Aargauer Landwirtschaftsdirektor Dr. Markus Dieth freute sich über die hohe Anzahl Teilnehmern: "An der diesjährigen Ausscheidung nahmen so viele Weine wie noch nie zuvor teil. Mich freut sehr, dass unsere Winzerinnen und Winzer den Wettbewerb nicht scheuen. Ihre Leidenschaft und ihr Selbstbewusstsein fliesst in die Produktion der Weine ein. Dies ergab auch dieses Jahr wieder qualitativ hochwertige und genussvolle Tropfen."
Fête des Vignerons in Vevey
Die 16 Finalweine dürfen sich am 6. August diesjährigen Winzerfest am Aargauer Kantonstag unter dem Motto "Cirque d'Argovin" präsentieren. Die Wild Card ging deshalb dieses Jahr an Johannes Muntwyler, Direktor des Circus Monti. Die Wild Card geht seit 2017 an eine wechselnde Persönlichkeit des öffentlichen Lebens. Die Person hat jeweils für ein Jahr Einsitz in der Staatsweinjury.