Chris Zumbrunn ist einer von 2,5 Millionen Coop-Genossenschafter(innen) und will ihnen als eigentliche Mitglieder des Detailhändlers mehr Mitbestimmung ermöglichen. Daher ist Zumbrunn 2020 vor Gericht gegangen mit der Klage, Coop habe ein undemokratisches Wahlprozedere, das die Mitbestimmung immer mehr verhindere.
Wegen Formfehler abgelehnt
Der Verein detailwandel.ch, der sich für freie Wahlen in der Coop-Genossenschaft einsetzt, erläutert in einer Mitteilung den Stand der Dinge: Wegen eines Formfehlers hat das Zivilgericht die Klage von Chris Zumbrunn abgelehnt. Sie sei zu früh eingereicht worden, so die Begründung, die beim Kläger auf wenig Verständnis stösst.
Nicht an die nächste Instanz
Nun hat Zumbrunn offenbar zusammen mit seinen Unterstützern beschlossen, seine Klage nicht weiterzuziehen. Ein endgültiger, rechtklärender Entscheid wäre kaum rechtzeitig vor den nächsten Wahlen im Herbst 2024 zu erwarten, begründet detailwandel.ch.
Coop sei aber vom Gericht klar darauf hingewiesen worden, dass sowohl das alte wie auch das neue Wahlreglement die Durchführung von Wahlen de facto verhindere und dies nicht im Sinn des Gesetzgebers sei.
Neues Wahlreglement wäre nötig
Angesichts dieser Feststellung des Gerichts stehe Coop unter Zugzwang, sein Reglement für die nächsten Wahlen zu ändern, heisst es weiter. Es müsste so angepasst werden, dass es dem Sinn einer genossenschaftlichen Rechtsform entspricht. «Andernfalls droht eine erneute Klage, die im zweiten Anlauf voraussichtlich gute Erfolgschancen hätte», zeigt sich detailwandel.ch überzeugt. Chris Zumbrunn hat laut Mitteilung zusammen mit dem Verband dem Coop-Verwaltungsrat eine Einladung zum Gespräch zukommen lassen. Man wolle «in einem freundlichen Austausch eine gute Lösung für ein faires und ausgewogenes Wahlprozedere finden».
Signalwirkung auf andere Genossenschaften
Vom Prozess bei Coop erhoffen sich Chris Zumbrunn und seine Mitstreiter auch eine Signalwirkung auf andere Genossenschaften in der Schweiz, was deren Auslegung des Genossenschaftsrechts angeht. Dafür sei er aber auf solidarische Unterstützung angewiesen, etwa um die Kosten für Anwälte von Coop zu bezahlen. Diese fallen auf Zumbrunn zurück, da er die Klage nicht weiterzieht. Der Verein detailwandel.ch ruft daher zum Spenden auf.
Weitere Informationen finden zu detailwandel.ch und die Klage gegen Coop finden Sie hier.