Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) und Suisselab AG schliessen einen langfristigen Vertrag für den Bereich «Milchprüfung» ab. Die Unterzeichnung hat am Montag (18. September) stattgefunden. Denn der bestehende Vertrag für die Durchführung der öffentlich-rechtlichen Milchprüfung läuft Ende 2024 ab. Seit Anfang Mai fanden die Verhandlungen für eine Fortsetzung dieses Auftrages statt. Diese seien hart aber fair und sehr konstruktiv gewesen, heisst es in einer Mitteilung. Der Auftrag der Branche an Suisselab ist auf fünf Jahre festgesetzt mit Optionen für eine Verlängerung um drei Jahre.
Es geht um mehr, als um Analysen
Die in den Verhandlungen lange diskutierten Themen waren neben den Kosten auch die Eigentumsrechte, die Vermarktung von Zusatzdienstleistungen und die Dauer des Vertrages. «Wir waren von Anfang an bestrebt, den Verhandlungspartnern höchstmögliche Transparenz in unsere Dienstleistung zu bieten», erklärt Christian Beck, Geschäftsfüher Suisselab AG. Die Basis dazu legten Einblicke in der Produktion, Prozessbeschriebe sowie Rechenschafts- und Spartenberichte. Diese Berichte wurden vom Bund und einem Finanzausschuss der Branche geprüft und beurteilt. «Der vertiefte Einblick ins System der Suisselab AG zeigte uns, dass es nicht allein um Analysen geht, sondern auch um Logistik, Datenmanagement und um die Betreuung der Produzenten, Erstmilchkäufer und Verarbeiter», erklärt der BO Milch-GeschäftsführerStefan Kohler. Beide Seiten werten den Abschluss als Erfolg.
Der Bund beteiligt sich an den Kosten
Der Bund subventioniert die Milchprüfung mit rund 2,2 Mio. Franken pro Jahr, was ungefähr 60 % der Gesamtkosten deckt. Der Rest der Kosten wird von der Branche getragen. Im Vertrag gregelt wird im Detail der Auftrag der Milchbranche an Suisselab zur Durchführung der öffentlich-rechtlichen Milchprüfung ab 2025. Bei dieser Milchprüfung wird die Tankmilch jedes Milchproduzenten und jeder Milchproduzentin in der Schweiz zweimal monatlich auf definierte Qualitäts- und Gehaltsparameter untersucht. Die Ergebnisse der Milchprüfung liefern der Branche Informationen zur Milchqualität der einzelnen Produktionsbetriebe. Im öffentlichen Recht ist die monatlich zweimalige Milchuntersuchung auf die Kriterien Keimzahl, Zellzahl und Hemmstoffnachweis vorgeschrieben. Zusätzlich werden aus den Proben der Milchprüfung Gehaltswerte für Fett, Eiweiss, Harnstoff, Kasein, Gefrierpunkt, Lactose und Freie Fettsäuren ermittelt. Die Durchführung der Milchprüfung ist in einer Verordnung des Bundes geregelt und sie entspricht den rechtlichen Vorgaben der bilateralen Verträge mit der EU. Sie sichert somit die Exportfähigkeit.