Schon bald beginnt sie wieder, die Erntezeit. Die Kulturen sind am Gedeihen und der Mais ist vielerorts bereits mannshoch gewachsen. Dadurch verschwindet auch die Übersicht in den Kurven, an Kreuzungen oder an Strasseneinmündungen. Es geht nicht nur um den Mais, auch Rapsfelder, hochwachsende Getreidearten wie Dinkel oder auch Buntbrachen können die Sicht hindern. Gemäss dem Merkblatt der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) können an unübersichtlichen Stellen Grünstreifen als ökologische Ausgleichsfläche Abhilfe schaffen. Somit ist ein Zurückschneiden der Pflanzen nicht nötig und kann so auch nicht vergessen gehen. Mit dem Grünstreifen können Sichtzonen sichergestellt werden und die Kreuzung aber auch Kurven gewinnen an Übersicht.
Ab 80 cm Höhe braucht es Sichtzonen
Verantwortlich für das Freihalten der Sichtzonen ist der Bewirtschafter. Wenn die Saat durch den Lohnunternehmer ausgeführt wird, ist es sinnvoll, diesen vor der Saat auf die Sichtzonen hinzuweisen.
Das Sichtfeld bemisst sich am Sichtwinkel des Autofahrers. Die Gemeinde kann – gestützt auf die kantonale Gesetzgebung – verlangen, dass die Sichtzonen freigehalten werden. Dabei gilt die Faustregel, dass bei Kulturen über 80 cm Sichtzonen freigehalten werden müssen. Es kann gemäss der BUL von einem Dreieck von 15 bis 20 m Länge und 2 bis 3 m Breite ausgegangen werden, um die Sichtweite zu gewähren. Gemäss der BUL müssen Sichtweiten von um die 50 m innerorts bzw. über 100 m ausserorts eingehalten werden können. Die «Sicht-Dreiecke» mit niedrigen oder zurückgeschnittenen Kulturen variieren je nach signalisierter Geschwindigkeit. Ein Selbsttest kann die Bereitschaft zum Ergreifen von Massnahmen fördern, wenn bei exponierten Ausfahrten nichts oder nur wenig gesehen wird.
Gerade auch mit dem Ende der Schulferien im Kanton Luzern und dem Schulstart am 22. bzw. 16. August, gewinnen die Sichtfelder durch die Kinder auf der Strasse erneut an Brisanz. Das Einhalten der Sichtfelder vor allem auch auf den Nebenstrassen schützt die kleinsten Verkehrsteilnehmer.
Saubere Strassen auch nach der Ernte
Durch die Ernte und Folgesaat im Spätsommer oder Herbst entschärft sich die Thematik der Sichtfelder wieder. Doch die nächste Herausforderung ist nicht weit. Wenn im Herbst die Felder trotz ungünstigen Wetterbedingungen geerntet werden, führt dies zu Strassenverschmutzungen. Solche Verschmutzungen sind relativ schnell geschehen, wenn die feuchte Erde oder Ernteabfälle an den Traktoren und Maschinen haften bleiben. Im Grundsatz muss gemäss der Verkehrsregelverordnung die Strassenverschmutzung vermieden werden. Kann dies nicht sichergestellt werden, müssen die übrigen Verkehrsteilnehmer gewarnt und die Strasse rasch gereinigt werden. Da bei den Erntearbeiten in Herbst oft der Lohnunternehmer zum Zug kommt, muss das Thema vorrangig geklärt werden. So lassen sich böse Überraschungen und insbesondere eine Anzeige wegen verschmutzter Strassen vermeiden.
Velofahren liegt im Trend. Mit Auswirkungen für die Landwirtschaft. Anfang Woche meldete sich ein Leser telefonisch auf der Redaktion. Soeben sei er mit seinem Velo über einen Feldweg gefahren. Plötzlich lagen Gülleschläuche vor ihm quer über den Weg. Im letzten Moment konnte er noch reagieren und einen Sturz vermeiden. Der Landwirt war am Güllen und hat die Schläuche offenbar von Feld zu Feld gezogen. Im Gespräch habe der Landwirt dann das Gefahrenpotenzial selber zugegeben, so der Velofahrer.
Er möchte die Landwirte sensibilisieren. Nicht nur für den Sportler kann eine solche Begegnung schmerzhaft sein, sondern versicherungstechnisch auch für den Bewirtschafter. Ein ähnliches Risiko bergen Zäune. Speziell, wenn wegen eines Viehtriebes für kurze Zeit Strassensperren vorgenommen werden müssen. Nicht gesetzeskonform ausgeführte Strassensperren können im Falle eines Unfalls eine Haftung des verantwortlichen Tierhalters nach sich ziehen. Wird Vieh über die Strasse getrieben, muss das Faltsignal «Achtung Tiere» aufgestellt und der Übergang mit einem rot-weiss gestreiften Plastikband mit geringer Reissfestigkeit abgesperrt werden.