Wo nötig solle auf 20 Prozent der gesamten Pflichtlagermenge an Stickstoff-Düngern zurückgegriffen werden, entschied das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Anfang Dezember 2021. Bisher hat sich die Versorgungslage nicht entspannt: Die Dünger seien zur Zeit – wenige Wochen vor der ersten Düngung – nur beschränkt verfügbar. Nun tut die Behörde gemäss einer Mitteilung den nächsten Schritt.
Freigabe für nächstes Jahr beschlossen
Trotz Anstrengungen der Branche könne der Schweizer Düngerbedarf «höchstwahrscheinlich» nicht ohne den Einsatz von Pflichtlagern gedeckt werden, so das BWL. Da auch die bisher freigegeben 20 Prozent der gesamthaft 17'000 Tonnen eingelagertem Reinstickstoff möglicherweise nicht reichen werden, wurde per Verordnung die Pflichtlagerfreigabe beschlossen.
Details werden noch geregelt
Diese Massnahme trete am 15. Januar 2021 in Kraft. Anschliessend wird das BWL laut eigenen Angaben die Bezugslimiten und den Zeitraum festlegen, im dem auf die Lager zugegriffen werden darf. Die Depots reichen für eine Drittel einer Vegetationsperiode. Was Stickstoff-Dünger angeht, ist die Schweiz vollständig von Importen abhängig.
Ein Strauss von Ursachen
Das BWL führt den Düngermangel in der Schweiz auf folgende Ursachen zurück:
- Wegen hoher Erdgaspreise wurde weltweit die Ammoniak-Produktion gedrosselt. Dieser ist einer der Hauptbestandteile des Stickstoff-Düngers.
- Exportrestriktionen in wichtigen Exportländern.
- Negative Auswirkungen auf die Produktion infolge von weltweiten Logistikproblemen und Unwettern.
- Extrem hohe Nachfrage nach Schüttgutfrachten für zusätzliche Kohletransporte über den Rhein nach Deutschland behindern den Dünger-Import.
- Gleiches gilt für den zeitweise ausgeprägt tiefen Pegelstand des Rheins.